Ausbildung der Ausbilder - IHK (AEVO) - Standardlehrgang - Berufsbegleitende Weiterbildung in Brandenburg

Nächster Termin:
Termin auf Anfrage
Gesamtdauer:
80 Stunden in 3 Wochen
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Abendveranstaltung
Teilnehmer min.:
12
Teilnehmer max.:
16
Preis:
keine Angaben
Förderung:
  • Deutsche Rentenversicherung 
  • Betriebliche Weiterbildung Brandenburg 
Abschlussart:
Kammerprüfung 
Abschlussprüfung:
Ja
Abschlussbezeichnung:
Ausbilder/in - Anerkannte Ausbildungsberufe
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Ausbildungsverantwortliche und Betreuer von Auszubildenden
Fachliche Voraussetzungen:
keine
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • D 84223-900 Ausbilder/Ausbilderin für anerkannte Ausbildungsberufe

Inhalte

Sie erwerben die Berechtigung zum Ausbilden!

Die Fortbildung umfasst folgende Inhalte:
1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
3. Ausbildung durchführen
4. Ausbildung abschließen

I. Schriftliche Prüfung (jeweils am 1. Dienstag eines Monats)

Es werden fallbezogene Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern gestellt. Die Prüfungszeit beträgt 180 Minuten.

II. Praktische Prüfung (ca. 14 Tage nach der schriftlichen Prüfung)

In maximal 15 Minuten eine vom Teilnehmer gewählte Ausbildungssituation präsentiert oder praktisch durchführt werden. Anschließend folgt das Fachgespräch. Die Gesamtdauer beträgt maximal 30 Minuten.

Ausbilder und Ausbilderinnen für anerkannte Ausbildungsberufe sind für den betrieblichen Teil der Berufsausbildung im jeweiligen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) unter Beachtung der rechtlichen, pädagogischen, psychologischen Grundlagen und der fachlichen Erfordernis zuständig.

Sie unterweisen die Auszubildenden in den fachlichen Inhalten des jeweiligen Berufes.
Angesichts der gestiegenen inhaltlichen Anforderungen und den gewachsenen pädagogischen Herausforderungen ist ein Mindestmaß an berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikation für Ausbilder und Ausbilderinnen unverzichtbar - auch in Anbetracht vielfältiger Problemlagen mancher Auszubildenden. Diese ist auch ein wichtiger Beitrag zur Sicherung eines qualifizierten Fachkräftenachwuchses.
Für den Zugang zur Tätigkeit wird laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) die persönliche und fachliche Eignung vorausgesetzt. Zur fachlichen Eignung gehört der Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse, die in der Regel nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nachgewiesen werden.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 25.11.2021, zuletzt aktualisiert am 29.04.2024