Weiterbildung / Fortbildung: Ausbildereignung nach AEVO

Nächster Termin:
Beginn: auf Anfrage - Dauer: 5 Tage - Lern-/Unterrichtszeiten: 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Gesamtdauer:
45 Stunden in 5 Tagen
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
  • Qualifizierung in Kurzarbeit 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
8
Teilnehmer max.:
15
Preis:
keine Angaben
Förderung:
  • Bildungsgutschein 
  • Deutsche Rentenversicherung 
Abschlussart:
Befähigungsnachweis 
Abschlussprüfung:
Ja
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • SGB III-Maßnahmezulassung 
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Fachkräfte, die als Trainer oder Ausbildungsverantwortliche fungieren werden, sowie Quer- und Berufseinsteiger mit Erfahrungen in der Erwachsenenbildung.
Fachliche Voraussetzungen:
Es gibt keine speziellen Voraussetzungen, empfehlenswert ist die geeignete berufliche Praxis.
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • D 84223-900 Ausbilder/Ausbilderin für anerkannte Ausbildungsberufe

Inhalte

Um die gesamte Handlungskompetenz Auszubildender, Umzuschulender oder Trainees zu entwickeln, erfordert es stets wandelbare Methoden und didaktische Verfahren im wirtschaftlich-unternehmerischen, berufsbezogenen und sozialen Kontext.
Die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) als Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist die formale Voraussetzung für Ihre Tätigkeit als Ausbilder*in oder Trainer*in der beruflichen Ausbildung in Unternehmen sowie der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung oder im Gruppencoaching.
Lehrgangsinhalte
* Ausbildungs­voraus­setzungen prüfen und Aus­bil­dungen planen
* Einschätzung ­aus­bildungs­vorberei­tender betrieb­licher Maß­nah­men sowie Klärung und Ab­stim­mung der Aufga­ben mit den an der Ausbil­dung Mitwir­kenden
* Ausbil­dung vor­be­reiten und bei der Ein­stel­lung von Auszu­bilden­den mit­wirken
* die Ausbil­dungs­ord­nung als Stan­dard für die betrieb­liche Aus­bildung
* Ent­wick­lung des betrieb­lichen Ausbil­dungs­plans unter Be­rück­sichtigung
* Inhaltliche und or­gani­sato­rische Abstim­mung mit Koopera­tions­part­nern (z.B. Berufsschule etc.)
* Rahmen­bedin­gungen des Ausbil­dungs­vertrags
* opera­tive Durch­führung der Aus­bil­dung
* Aufbau einer moti­vie­renden Lern­kultur
* Einsatz didak­tischer Lern­metho­den und Hilfs­mittel
* be­trieb­liche Lern- und Arbeits­auf­gaben
* Unter­stützung bei Lern­schwierig­keiten
* Methoden der Stress­bewäl­tigung
* Förderung der sozialen und persön­lichen Entwick­lung von Aus­zu­bilden­den
* Leistungs­beur­teilung
* Fest­legung von Ausbil­dungs­ab­schnitten zur Beur­tei­lung
* Inter­aktion mit Mitar­beitern anderer Herkunft
* Ausbil­dung abschließen
* indivi­duelle Lern­pla­nung zur Prüfungs­vorbe­reitung
* Kriterien des betrieb­lichen Ausbil­dungs­zeug­nisses

* Schriftliche Prüfung
* Mündliche / Praktische Prüfung

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 08.04.2022, zuletzt aktualisiert am 24.10.2022