Erwerb des Führerscheins Klasse CE

Nächster Termin:
Einstieg ist jeden Tag möglich.
Gesamtdauer:
129 Stunden
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
25
Preis:
keine Angaben
Förderung:
  • Bildungsgutschein 
  • EU/Bund/Land 
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
Führerschein Erwerb der Klasse CE
Zertifizierungen des Angebots:
  • SGB III-Maßnahmezulassung 
Maßnahmenummer:
  • 962-335-23
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
 Arbeitslose, Berufseinsteiger
Fachliche Voraussetzungen:
Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse C
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 1620-20-15 Führerscheine und Beförderungsberechtigungen

Inhalte

Die D&D Bildungsagentur GmbH mit Fahrschule bietet Ihnen ab sofort den Erwerb des Führerscheins Klasse C an.

Berechtigung:

Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Die Fahrerlaubnis der Klasse CE berechtigt im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

Voraussetzung

Mindestalter: 21
Vorbesitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse C
Geltungsdauer: 5 Jahre

Einschluss

Klasse CE schließt die Klassen C1E, BE und T ein.
Außerdem D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.

Klasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)

Maßnahmenummer:962/108/17

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 16.08.2022, zuletzt aktualisiert am 04.05.2024