Warenursprung und Zollpräferenzen

Nächster Termin:
Termin auf Anfrage
Gesamtdauer:
8 Stunden in 1 Tag
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
keine Angaben
Teilnehmer max.:
15
Preis:
200 €
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
- Mitarbeiter von Unternehmen, die selbst aktiv unter Nutzung von Zollpräferenzen am Außenwirtschaftsverkehr teilnehmen (strategische Unternehmensplanung; Präferenzprüfung; Erstellung von Präferenznachweisen; Ausstellung, Anforderung, Prüfung und Verwaltung von Lieferantenerklärungen), - Mitarbeiter von Unternehmen, die regelmäßig durch die Abgabe von Lieferantenerklärungen in den Prozess der Erstellung von Präferenznachweisen eingebunden sind; - Unternehmen, die als „Ermächtigter Ausführer“ oder „Registrierte Exporteure“ dazu verpflichtet sind, ihren Mitarbeitern regelmäßige Schulungen anzubieten; - Unternehmen, die beabsichtigen, künftig unter Nutzung von Zollpräferenzen zu importieren oder zu exportieren.
Fachliche Voraussetzungen:
keine
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 0225-10-20 Export-/Import-/Zollabwicklung

Inhalte

Lernziele:
Ursprungsbegriff im internationalen Handel
Unterscheidung von Ursprungs- und Freiverkehrspräferenzen
räumliche Anwendungsbereich der Präferenzabkommen
das materielle Recht der bestehenden Abkommen
Prüfung der Präferenzberechtigung
Nachweise der Präferenzberechtigung und Vereinfachungen
praktische Übungsaufgaben

Weitere Details:
Warenursprung und Zollpräferenzen
Anhand praktischer Beispiele vermittelt das Seminar Kenntnisse im Umgang mit dem komplexen Thema des Warenursprungs und der Präferenzen.

Die Handelsabkommen, die die Europäische Union mit zahlreichen Staaten abgeschlossen hat, eröffnen durch die Einräumung von meist auf Gegenseitigkeit ausgerichteten Zollpräferenzen / Zollvergünstigungen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit für einen begünstigten, in der Regel sogar zollfreien Marktzugang. Um diesen Kosten- bzw. Wettbewerbsvorteil praktisch nutzen zu können, müssen allerdings die zum Teil recht komplizierten Regelungen der Handelsabkommen genau eingehalten werden. Auch Zulieferer sind in den Prozess des Nachweises der Präferenzberechtigung im Rahmen der Abgabe von Lieferantenerklärungen eingebunden. Es müssen sich unter Wettbewerbsgesichtspunkten daher heute vermehrt auch Unternehmen mit dem Thema der Zollpräferenzen beschäftigen, die selbst nicht aktiv am Außenhandel teilnehmen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 27.04.2023, zuletzt aktualisiert am 05.05.2024