Meisterausbildung KFZ Teil II

Nächster Termin:
22.04.2024 - Montag-Freitag Mo-Fr: 08:00-15:15 Uhr
Kurs endet am:
16.08.2024
Gesamtdauer:
560 Stunden in 117 Tagen
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Aufstiegsfortbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
  • Wochenendveranstaltung
Teilnehmer min.:
10
Teilnehmer max.:
24
Preis:
5.100 € - zzgl. Prüfungsgebühren
Förderung:
  • AFBG (Aufstiegs-BAföG) 
Abschlussart:
Bachelor Professional 
Abschlussprüfung:
Ja
Abschlussbezeichnung:
Kraftfahrzeugtechnikermeister/in
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Kraftfahrzeugtechniker
Fachliche Voraussetzungen:
Gesellen des Kraftfahrzeugtechnikerhandwerks
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • D 25293-902 Kraftfahrzeugtechnikermeister/Kraftfahrzeugtechnikermeisterin

Inhalte

Es wird geprüft, ob die Meisterschüler/innen befähigt sind, einen Betrieb selbstständig zu führen und Leitungsaufgaben wahrzunehmen.

Teil II - Fachtheoretischer Teil

Vorbereitungsmodul
Gewerkespezifische mathematische - physikalische Grundlagen

Kfz-Technik
Bordsysteme
Komfort-, Informations- und Kontrollsysteme
Antriebssysteme
Fahrwerkssysteme
Karosserieinstandsetzung
Auftragsabwicklung
Planung und Durchführung von Aufträgen und Unteraufträgen
Bewertung von Arbeitsplanung und -organisation
Vor- und Nachkalkulation
Erstellung technischer Arbeitspläne
Auftragsbezogene Qualitätssicherung, Ergebnisdokumentation
Betriebsführung und Betriebsorganisation
Ermittlung betrieblicher Kosten
Einsatz von Informations- und Kommunikationssystemen
betriebliches Qualitätsmanagement
Berufsbezogene Gesetze, Normen, Regeln und Vorschriften
Förderung
Über das Aufstiegsfortbildungsgesetz (Meister-Bafög) erhalten Sie eine einkommens- und vermögensunabhängige Förderung.

*Bitte berücksichtigen Sie, dass die zu absolvierende Meisterprüfung i.d.R. nicht im angegebenen Lehrgangszeitraum, sondern erst im Anschluss erfolgt. In den Kombikursen (Teil I+II bzw. Teil III+IV) wird jeweils die letzte Meisterprüfung nach Kursende durchgeführt. Konkrete Informationen zu allen Fragen der Prüfung und Prüfungsterminen erhalten Sie in der Geschäftsstelle der Meister- und Fortbildungsprüfungsausschüsse von den zuständigen Mitarbeitenden.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 23.05.2023, zuletzt aktualisiert am 22.04.2024