Betriebliche Sicherheit

Nächster Termin:
Workshop, Einstieg jederZeit möglich, wenn sich min. 4 Teilnehmer angemeldet haben
Gesamtdauer:
12 Stunden
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
4
Teilnehmer max.:
7
Preis:
690 €
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
Zertifikat / Teilnahmebescheinigung
Zertifizierungen des Angebots:
  • KfW, BAFA, RKW Deutschland, gemeinsam Digital, geprüfte Berater
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Unternehmer, Geschäftsführer, Fach- Führungskräfte
Fachliche Voraussetzungen:
keine
Technische Voraussetzungen:
keine
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 3010-15 Sicherheitsbeauftragte/-fachkräfte - Schulungen

Inhalte

Die betriebliche Sicherheit wird im Zeitalter der Verunsicherung immer wichtiger. Betriebe müssen sich künftig zur Sicherung von Produktionsausfällen und zur Sicherheit der Mitarbeiter auf immer mehr Risiken einstellen:

Die Risiken können in den folgenden Bereichen liegen:
- Stromausfall
- Wasserausfall
- Feuer
- Hochwasser
- Unwetter
- Blitzschlag
- Beschädugungen, Sabotagen und Diebstahl
- Betriebsspionage
- Einbrüche
- Überfälle und Geiselnahme
- Terroristische Anschläge mit Waffengewalt
- Angriffe mit chemischen Mitteln
- Datendiebstahl und Datenmanipulationen
- Bedrohungen und Erpessungen
- andere Notfälle und Krisen

Staatliche Fördermöglichkeiten (ohne Gewähr):
Kleinere und mittlere Unternehmen können hier für die strategische Planung zur Abwehr von möglichen Risiken und Notfällen, bei Etablierung eines "Business Continuity Management Systems (BGMS)", staatliche Zuschüsse in Höhe von 65 % der mit der Umsetzung der Maßnahmen verbundenen Aufwendungen erhalten. Eine finanzielle Eigenleistung ist für förderungswürdige Unternehmen nicht erforderlich.

Der maximale Förderbetrag liegt bei 100.000,- EUR je Antragsteller.

Es können Unternehmen gefördert werden, die:
- Mindestens 10 und maximal 250 Mitarbeiter (FTEs-Vollzeitäquivalent) beschäftigen
- dessen Jahresumsatz bei max. 50 Mio. EUR beträgt und
- dessen Bilanzsumme max. 43 Mio. EUR nicht überschreitet

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 23.05.2023, zuletzt aktualisiert am 09.05.2024