SGB II - Mitwirkungspflichten (Hybridseminar = Online- oder Präsenzteilnahme möglich)

Nächster Termin:
27.06.2024
Kurs endet am:
28.06.2024
Gesamtdauer:
7 Stunden
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Virtuelles Klassenzimmer 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
1
Teilnehmer max.:
20
Preis:
keine Angaben
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Zertifizierungsinfo
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Infoqualität:
Suchportal Standard nicht erfüllt - Weitere Informationen

Zielgruppen:
Beschäftigte der SGB II-Behörden; weitere Interessierte. Grundkenntnisse des SGB II sowie erste praktische Erfahrungen sind erwünscht.
Fachliche Voraussetzungen:
fachliche Kenntnisse
Technische Voraussetzungen:
keine besonderen Anforderungen
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 0250-15-70 Weitere Rechtsgebiete

Inhalte

Schwerpunkte:
Mitwirkungspflichten nach dem SGB I und dem SGB X und die Spezialregelungen im SGB II
Folgen fehlender Mitwirkung und Ermessenausübung und die sofortige Vollziehbarkeit der Versagung und Entziehung der Leistungen nach § 39 SGB II
Ersatzansprüche nach § 34 SGB II bei sozialwidrigem Verhalten
Ersatzansprüche nach § 34a SGB II bei zu Unrecht erbrachten Leistungen
§ 34b SGB II - Kostenersatz bei Doppelleistungen
Aufrechnungsmöglichkeiten nach § 43 SGB II in Höhe von 10 bis 30 % des maßgeblichen Regelbedarfs
Zusammentreffen der Tilgung von Darlehen nach § 42a SGB II und Aufrechnungen nach § 43 SGB II und möglichen Sanktionen
Neue Tilgungsregelung bei den Darlehen ab 1.7.2023
Rücknahme und Aufhebung von Verwaltungsakten nach den §§ 44, 45 und 48 SGB X; die Erstattung nach § 50 SGB X unter Berücksichtigung der besonderen verfahrensrechtlichen Vorschriften nach § 40 SGB II in Verbindung mit § 330 SGB III und § 40 Abs. 4 SGB II bei der Anwendung des § 44 SGB X
Forderungen unter 50 Euro, neue Bagatellgrenze
Minderjährigenhaftungsbeschränkung, neue REgelung § 40 Abs. 9 SGB II
Sonderregelung zur Rückforderung von Leistungen im Todesfall nach § 40 Abs. 5 SGB II
Vorläufiger Bescheid nach § 41a SGB II und Aufhebung von endgültigen Bescheiden wegen Änderungen in den Verhältnissen, die eine vorläufige Bewilligung notwendig machen

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Erstmals erschienen am 11.07.2023, zuletzt aktualisiert am 14.06.2024