Umschulung Tourismuskaufmann/-frau (IHK)
- Nächster Termin:
- Durchführung nur auf Anfrage
- Gesamtdauer:
- 3648 Stunden in 24 Monaten
- Praktikum:
- Ja
- Unterrichtssprachen:
- Deutsch
- Veranstaltungsart:
- Umschulung
- Angebotsform:
- Präsenzveranstaltung
- Durchführungszeit:
- Tagesveranstaltung
- Teilnehmer min.:
- 8
- Teilnehmer max.:
- 12
- Preis:
- keine Angaben
- Förderung:
- Bildungsgutschein
- Abschlussart:
- Kammerprüfung
- Abschlussprüfung:
- Nein
- Abschlussbezeichnung:
- Tourismuskaufmann (IHK)
- Zertifizierungen des Angebots:
- SGB III-Maßnahmezulassung
- Angebot nur für Frauen:
- Nein
- Kinderbetreuung:
- Nein
- Infoqualität:
- Suchportal Standard nicht erfüllt - Weitere Informationen
- Zielgruppen:
- keine Angaben
- Fachliche Voraussetzungen:
- Computeranwenderkenntnisse; Fremdsprachen (Englisch)
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- keine Angaben
Inhalte
Tourismuskaufleute beraten ihre Kunden zu deren Urlaubswünschen und vermitteln entsprechende Angebote von Reiseveranstaltern und Verkehrsbetrieben. In Geschäftsreisebüros ermitteln sie Reiseverbindungen, geeignete Verkehrsbetriebe und Übernachtungsmöglichkeiten zu den gewünschten Terminen und führen die Buchungen durch. Bei Reiseveranstaltern kaufen sie Reiseleistungen ein und bündeln sie zu Pauschalangeboten. In allen Bereichen erledigen sie kaufmännische und verwaltende Aufgaben, kalkulieren Preise, erstellen Angebote, überwachen Zahlungseingänge, bearbeiten Stornierungen und Reklamationen. Darüber hinaus entwickeln und planen sie Marketingmaßnahmen und setzen sie um.
Im Rahmen der Umschulung werden die für die Ausübung des Berufes benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse handlungsorientiert vermittelt. Die Umschulung beinhaltet eine betriebliche Ausbildungsphase von mindestens 6 Monaten und endet mit einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Auszug aus dem Lehrplan:
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten nach § 3 Nummer 1:
1. Gestaltung von Produkten und Leistungen
2. Touristisches Marketing
3. Service und Qualität
4. Kommunikation, Kundenberatung und Verkauf
5. Rechtliche Grundlagen des Tourismus
6. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Abschnitt B
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Wahlqualifikationseinheiten nach § 3 Nummer 2:
1. Reisevermittlung
2. Reiseveranstaltung
3. Geschäftsreisen
Abschnitt C
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten nach § 3 Nummer 1:
1. Der Ausbildungsbetrieb:
2. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationstechniken
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 18.08.2023, zuletzt aktualisiert am 23.05.2024