Grundlehrgang Betriebsbeauftragter für Abfall | Abfallbeauftragter nach AbfBeauftrV | EfbV | AbfAEV

Nächster Termin:
24.06.2024
Kurs endet am:
27.06.2024
Gesamtdauer:
8 Stunden in 4 Tagen
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
25
Preis:
1.428 €
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Ja
Abschlussbezeichnung:
Betriebsbeauftragter für Abfall | Abfallbeauftragter nach AbfBeauftrV | EfbV | AbfAEV | DepV
Zertifizierungen des Angebots:
  • Der Lehrgang ist von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, AZ: IB 223-5942/3.1 - 72 bundesweit anerkannt (Bescheid vom 30.01.2019).  Inhalt und Dauer des Lehrgangs entsprechen den rechtlichen Anforderungen der Anlage 1 zu § 9 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Satz 2 AbfBeauftrV.
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
 Für Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personen in Entsorgungs- und Transportunternehmen Personen aus dem industriellen, gewerblichen und kommunalen Bereich, die zum Betriebsbeauftragten für
Fachliche Voraussetzungen:
fachbezogene Ausbildung bzw. Berufserfahrung
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
keine Angaben

Inhalte

Durch die Änderung der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) im Juni 2017 hat sich die Zahl der Unternehmen, welche einen Betriebsbeauftragten für Abfall bestellen müssen massiv erweitert. Die AbfBeauftrV legt u. a. fest, dass die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG, bei Überschreiten bestimmter Schwellenmengen von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sowie die Betreiber von Entsorgungsanlagen, die Besitzer von Abfällen im Sinne von § 27 KrWG und die Betreiber von Rücknahmesystemen mindestens einen Abfallbeauftragten zu bestellen haben. Einzelheiten zu Bestellung und Aufgaben des Abfallbeauftragten regelt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in den §§ 59 und 60. In unserem bundesweit behördlich anerkannten Lehrgang erwerben Sie die in § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Verbindung mit § 60 Abs. 3 KrWG geforderten fachlichen Kenntnisse, die Sie für die Ausübung Ihrer Tätigkeit als Betriebsbeauftragter für Abfall benötigen.

Gemeinsam mit unseren Experten erarbeiten Sie praxisbezogen die Betriebsabläufe und Verantwortlichkeiten, die für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Abfallbereich in Ihrem Unternehmen erforderlich sind.

Themenschwerpunkte:

- Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
- Umweltgesetze: KrWG, WHG, BImSchG, BBodSchG u. a.
- Betriebliches Entsorgungsmanagement
- Nachweisverfahren (NachwV, AVV, BattG, AltölV u. a.),
- Registerführung, Vorab- und Verbleibskontrolle
- Transport, Vermittlung von Abfällen (§§ 53 und 54 KrWG u. a.)
- Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
- Makler, Händler, Sammler, Beförderer
- Entsorgungsfachbetrieb (EfbV)
- Produktverantwortung gemäß KrWG
- Entsorgungsanlagen und Anlagentechnik
- Genehmigung und Anlagenbetrieb (BImSchG, 4.BImSchV)
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der Betriebsbeauftragten für Abfall
- Bestellung
- Organisatorische Stellung im Betrieb
- Haftungsrisiken
- Deponieerrichtung, -betrieb, -stilllegung und -nachsorge
- Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren und Belästigungen, die von Abfällen/Deponien ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung
- Erfahrungsaustausch

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 17.10.2023, zuletzt aktualisiert am 30.04.2024