Online: Betriebsbeauftragter für Abfall | Abfallbeauftragter nach AbfBeauftrV | EfbV | AbfAEV | DepV

Nächster Termin:
03.06.2024
Kurs endet am:
06.06.2024
Gesamtdauer:
8 Stunden in 4 Tagen
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • E-Learning 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
keine Angaben
Teilnehmer max.:
25
Preis:
1.273,30 €
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Ja
Abschlussbezeichnung:
Betriebsbeauftragter für Abfall | Abfallbeauftragter nach AbfBeauftrV | EfbV | AbfAEV | DepV
Zertifizierungen des Angebots:
  • Der Lehrgang ist von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, AZ: IB 223-5942/3.1 - 72 bundesweit anerkannt (Bescheid vom 30.01.2019).  Inhalt und Dauer des Lehrgangs entsprechen den rechtlichen Anforderungen der Anlage 1 zu § 9 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Satz 2 AbfBeauftrV.  Die Genehmigung der Durchführung des Lehrgangs als Online-/Videokonferenz erfolgt am 18.03.2020.
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
 Für Leitung und Beaufsichtigung verantwortliche Personen in Entsorgungs- und Transportunternehmen Personen aus dem industriellen, gewerblichen und kommunalen Bereich, die zum Betriebsbeauftragten für
Fachliche Voraussetzungen:
fachbezogene Ausbildung bzw. Berufserfahrung
Technische Voraussetzungen:
Technische Voraussetzungen sind ein internetfähiges technisches Ausgabegerät (Computer, Laptop, Tablet, Smartphone) idealerweise mit integrierter Webcam.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
keine Angaben

Inhalte

Bundesweit behördlich anerkannter Grundlehrgang nach § 9 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV), §§ 59, 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) inklusive Fachkundenachweise nach § 9 Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), §§ 4, 5 Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), § 4 Deponieverordnung (DepV)als Onlineschulung/Live-Webinar.

Seit Änderung der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) im Juni 2017 hat sich die Zahl der Unternehmen, welche einen Betriebsbeauftragten für Abfall bestellen müssen, massiv erweitert. Die AbfBeauftrV legt unter anderem fest, dass die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach BImSchG bei Überschreiten bestimmter Mengenschwellen von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sowie die Betreiber von Entsorgungsanlagen, die Besitzer von Abfällen im Sinne von § 27 KrWG und die Hersteller und Inverkehrbringer und Betreiber von Rücknahmesystemen (gemäß VerpackG, ElektroG, BattG) mindestens einen Abfallbeauftragten zu bestellen haben. Dies gilt auch für Krankenhäuser und Kliniken (mengenabhängig) und Betreiber von Deponien bis zur endgültigen Stilllegung. Einzelheiten zu Bestellung und Aufgaben des Abfallbeauftragten regelt § 2 Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in den §§ 59 und 60.

In unserem bundesweit behördlich anerkannten Lehrgang erwerben Sie die in § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Verbindung mit § 60 Abs. 3 KrWG geforderten fachlichen Kenntnisse, die Sie für die Ausübung Ihrer Tätigkeit als Betriebsbeauftragter für Abfall / Abfallbeauftragter benötigen.

Gemeinsam erarbeiten wir die Mitteilungs- und Bestellpflichten des Betreibers sowie Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten des Betriebsbeauftragten für Abfall, welche für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Abfallbereich in Ihrem Unternehmen erforderlich sind.

Die Durchführung des Lehrgangs erfolgt als Online-Videokonferenz (Live-Webinar). Auf unserer digitalen Lernplattform stellen wir Ihnen alle erforderlichen Lerninhalte und Materialien zur Verfügung.

Technische Voraussetzungen sind ein internetfähiges technisches Ausgabegerät (Computer, Laptop, Tablet, Smartphone) idealerweise mit integrierter Webcam. Wir empfehlen Ihnen Kopfhörer mit Mikrofon-Funktion zu verwenden, alternativ funktioniert dies aber auch über Ihr Ausgabegerät.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Themenschwerpunkte:

- Rechtsgrundlagen für abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
- Umweltgesetze: KrWG, WHG, BImSchG, BBodSchG u. a.
- Betriebliches Entsorgungsmanagement
- Nachweisverfahren (NachwV, AVV, BattG, AltölV u. a.)
- Registerführung, Vorab- und Verbleibskontrolle
- Transport, Vermittlung von Abfällen (§§ 53 und 54 KrWG u. a.)
- Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
- Makler, Händler, Sammler, Beförderer
- Entsorgungsfachbetrieb (EfbV)
- Produktverantwortung gemäß KrWG
- Entsorgungsanlagen und Anlagentechnik
- Genehmigung und Anlagenbetrieb (BImSchG, 4.BImSchV)
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der Betriebsbeauftragten für Abfall
- Bestellung
- Organisatorische Stellung im Betrieb
- Haftungsrisiken
- Deponieerrichtung, -betrieb, -stilllegung und -nachsorge
- Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren und Belästigungen, die von Abfällen/Deponien ausgehen können, und Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 17.10.2023, zuletzt aktualisiert am 30.04.2024