- Nächster Termin:
- 24.04.2024
- Kurs endet am:
- 25.04.2024
- Gesamtdauer:
- 8 Stunden in 2 Tagen
- Praktikum:
- Nein
- Unterrichtssprachen:
- Deutsch
- Veranstaltungsart:
- Weiterbildung
- Angebotsform:
- E-Learning
- Durchführungszeit:
- Tagesveranstaltung
- Teilnehmer min.:
- keine Angaben
- Teilnehmer max.:
- 25
- Preis:
- 565,25 €
- Abschlussart:
- Zertifikat/Teilnahmebestätigung
- Abschlussprüfung:
- Ja
- Abschlussbezeichnung:
- Behördlich anerkannte Teilnahmebescheinigung der kenic GmbH - Akademie für Wirtschaft und Umwelt. Der Lehrgang wurde durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Aktenzeichen: IXB2
- Zertifizierungen des Angebots:
- Der Lehrgang ist von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, AZ: IB 223-5942/3.1.1-73 anerkannt (Bescheid vom 30.01.2019).
- Angebot nur für Frauen:
- Nein
- Kinderbetreuung:
- Nein
- Link zum Angebot:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Infoqualität:
- Suchportal Standard Plus
- Zielgruppen:
- Verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben bzw. Abfallsammlungs- und Beförderungsbetrieben Betriebsbeauftragte für Abfall in Erzeuger- und Entsorgungsunternehmen Leitungspersonal
- Fachliche Voraussetzungen:
- Absolvierter Grundlehrgang Fachkunde § 9 EfbV, § 5 AbfAEV, § 9 AbfBeauftrV (KrWG)
- Technische Voraussetzungen:
- Technische Voraussetzungen sind ein internetfähiges technisches Ausgabegerät (Computer, Laptop, Tablet, Smartphone) idealerweise mit integrierter Webcam. Wir empfehlen Kopfhörer mit Mikrofon-Funktion.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- keine Angaben
Inhalte
Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang nach § 9 EfbV, §§ 4, 5 AbfAEV, § 9 AbfBeauftrV, § 4 DepV
Unternehmen, in denen gefährliche Abfälle anfallen, sowie Beförderer und Entsorgungs(fach)betriebe haben gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) die Pflicht, ihre Mitarbeiter und verantwortlichen Personen regelmäßig fortzubilden.
Die Fortbildung für Efb-Verantwortliche und Betriebsbeauftragte für Abfall ist nach § 9 EfbV und KrWG mindestens alle zwei Jahre und die Fortbildung für Beförderer/ Transporteure ist nach § 5 AbfAEV mindestens alle drei Jahre vorgeschrieben.
Auch für die Leitung von Deponien verantwortliche Personen müssen regelmäßig an einem behördlich anerkannten Lehrgang teilnehmen.
Die Weiterbildung gemäß § 4 DepV ist mindestens alle zwei Jahre vorgeschrieben.
Der zweitägige, bundesweit behördlich anerkannte Fortbildungslehrgang ermöglicht Ihnen die erfolgreiche Umsetzung der gesetzlich geforderten Verpflichtungen. Zudem werden Sie kompetent über die aktuellen Entwicklungen sowie die aktuelle Rechtsprechung im Entsorgungsbereich informiert und wissen diese in der Praxis Ihres Unternehmens angemessen zu berücksichtigen.
Themenschwerpunkte:
- Aktuelle Entwicklungen im europäischen Abfallrecht
- Novelle Abfallrahmenrichtlinie, Novelle AbfallverbringungsV,
- Bodenschutzrichtlinie REACH-Verordnung
- Aktuelle Entwicklungen des nationalen Abfallrechts unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung
- Kreislaufwirtschaftsgesetz und Vollzugsverordnungen
- Die Novelle der Nachweisverordnung und das elektronische Abfallnachweisverfahren
- Neuerungen und Entwicklungen im Recht der Anlagenzulassung
- Immissionsschutz-, Abfall-, Wasser-, Bodenschutzrecht, Planfeststellung
- Neuerungen und Entwicklungen abfallartbezogener Vorschriften
- DepV, VerpackV, ErsatzbaustoffV, AbfKlärV, Bio-AbfV, GewAbfV, ElektroG u. a.
- Neuerungen und Entwicklungen abfallrelevanter Vorschriften
- Gefahrstoffe, Gefahrgüter und Globally Harmonized System (GHS), Arbeits- und Betriebssicherheit, Transportrecht
- Deponiebetrieb, -stilllegung und -nachsorge
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 17.10.2023, zuletzt aktualisiert am 24.04.2024