Der kommunale Stellenplan -Personalwirtschaftliches Steuerungsinstrument zwischen Kommunal-, Haushalts-, Beamten-, Tarif- und Personalvertretungsrecht

Nächster Termin:
Termin auf Anfrage
Gesamtdauer:
8 Stunden in 1 Tag
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
15
Preis:
199 €
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Mitarbeiter*innen aus den Bereichen Personalwirtschaft, Organisation und Finanzen, Mitglieder der Personalräte und alle weiteren interessierten Mitarbeiter*innen.
Fachliche Voraussetzungen:
keine
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 0245-10-10 Personalwesen - allgemein
  • C 0245-10-35-10 Personalbedarfsermittlung, -beschaffung und -auswahl - allgemein
  • C 0250-15-60 Verwaltungsrecht

Inhalte

Der jährliche Stellenplan ist für praktisch jeden Mitarbeitenden der Kommunalverwaltung wichtig. Denn Beförderungen erfolgen nur, wenn der Stellenplan dies im konkreten Fall zulässt.
In der Praxis stellt sich etwa die Frage, wie verbindlich der Stellenplan eigentlich ist. Wird die Organisationskompetenz des Hauptverwaltungsbeamten hierdurch eingeschränkt? Kann man sich als Mitarbeitender auf den Stellenplan berufen, wenn es um erstrebte Beförderungen oder Höhergruppierungen geht? Wie werden befristete Arbeitsverhältnisse und Sonderurlaube darin abgebildet? Gibt es über- oder außerplanplanmäßige Stellen?
Nicht nur für Personalverantwortliche sind nähere Kenntnisse der Rechtsmaterie Stellenplan daher wichtig. Aber trotz seiner großen Bedeutung bleiben die rechtlichen Rahmenbedingungen des Stellenplans häufig im Dunkeln. An dieser Stelle will dieses Seminar Ihre Arbeit konkret unterstützen.


Seminarinhalte:
--Über welche „Stelle“ reden wir hier eigentlich? Der dreifache Stellenbegriff
Müssen Stellen für befristet Beschäftigte, Halbtagsbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte, beurlaubte Mitarbeitende, Berufsrückkehrende, Mitarbeitende in Altersteilzeit und -Mitarbeitende im Rahmen von Förderprogrammen im Stellenplan ausgewiesen werden?
-Entweder zulässig und sinnvoll … oder unzulässig und wertlos: Vermerke im Stellenplan.
-Insbesondere: Welche rechtliche Bedeutung haben KU-, KW- und Sperrvermerke wirklich?
-Welche weiteren Stellenplanvermerke sind möglich und sinnvoll?
-Erweiternde und einschränkende Regelungen zum Stellenplan in der Haushaltssatzung - Was ist zulässig und sinnvoll?
-Die Rolle des Personalrats - Wie ist er an der Aufstellung des Stellenplans in welcher Weise zu beteiligen?
-Wie viel Transparenz ist zulässig? Stellenplan, Stellenübersicht und Datenschutz.
-Können sich Bedienstete zur Begründung eines Beförderungs- oder Höhergruppierungsanliegens auf den Stellenplan berufen?
-Nur Tradition oder rechtliche Notwendigkeit? Die „Planstelleneinweisung“ für die/den einzelne/n Bedienstete/n
-Wie verbindlich ist der Stellenplan?
-Wann wird vom Stellenplan abgewichen, wann nicht?
-In welchen Fällen ist eine Abweichung vom Stellenplan zulässig, in welchen Fällen ist sie es nicht?
-Stellenplan und Umsetzung von Bediensteten innerhalb der Verwaltung.
-Die Auswirkungen der „Tarifautomatik“ nach dem TVöD.
-Das Spannungsverhältnis zwischen Stellenplan und Organisationskompetenz des Hauptverwaltungsbeamten.
-Die „Vorgreiflichkeitswirkung“ von Stellenplanausweisungen in Bezug auf organisatorische Entscheidungen des Hauptverwaltungsbeamten.
-Die Änderung des Stellenplans während des Haushaltsjahres: Wann ist sie erforderlich, wann nicht? Muss hierzu eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen werden?

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 18.11.2023, zuletzt aktualisiert am 14.06.2024