Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Nächster Termin:
Termin auf Anfrage
Gesamtdauer:
8 Stunden in 1 Tag
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
15
Preis:
200 €
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Mitarbeiter*innen der öffentlichen Verwaltung und privater Unternehmen, die sich an Vergabeverfahren beteiligen möchten.
Fachliche Voraussetzungen:
keine
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 0250-15-70 Weitere Rechtsgebiete

Inhalte

Die Abschaffung der VOL/A und Einführung der diese ersetzende Unterschwellenvergabe (UVgO), welche insbesondere Planungsdienstleistungen erfasst, wird unter Einbeziehung der Novelle des brandenburgischen Vergaberechts 2016 zu erheblichen Änderungen in der Praxis führen. Damit erfährt die nationale Unterschwellenvergabe eine Regelungsdichte, die dem des EU-Vergaberechts nahezu entspricht. Damit wird eine Vielzahl von neuen Regelungen eingeführt, die tiefgreifende Auswirkungen auf das Vergabeverfahren haben, etwa:

-Die Abschaffung der freiberuflichen Vergabe und Einführung der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb.
Erstmalig erfolgt die Verpflichtung zur Anwendung des Vergaberechts auch bei der Vergabe freiberuflicher Leistungen (z.B. HOAI); damit wird die Ausschreibung von Planungsdienstleistungen als Rahmenvertrag relevant.
-Die Ausdehnung des Unterschwellenvergaberechts auf privatisierte kommunale Einrichtungen (Kommunale GmbH etc.) erfolgt.
-Die Einführung der sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen und damit verbundenen Verfahrenserleichterungen erfolgt.
-Die Ausnahmen zu möglichen Vertragsverlängerungen (Auftragsänderung) werden in den Unterschwellenbereich übernommen.
-Für Nebenangebote sind ab nun „Mindestanforderungen“ festzusetzen.
-Einführung Dynamisches Beschaffungssystem, elektronischer Kataloge und elektronischer Auktion.
-Ein umfassendes Nachforderungsrecht bzgl. von Erklärungen zu Eignungs- und leistungsbezogenen Angaben wird eingeführt. Es wird ein Nachforderungsverbot bei leistungsrelevanten Erklärungen, die wertungsrelevant sind, eingeführt.
-Die Durchbrechung der Abgrenzung der Eignungs- und der Zuschlagskriterien erfolgt, wenn die Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals erheblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung haben kann.

Im Rahmen des Seminars werden die typischen Problemfelder und Fallstricke bei der Vergabe praxisgerecht aufbereitet, thematisiert und diskutiert. Es wird auch auf die Möglichkeit der Vergabe von Rahmenverträgen bzgl. der Planungsdienstleistungen eingegangen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 18.11.2023, zuletzt aktualisiert am 19.06.2024