Allgemeiner Integrationskurs

Nächster Termin:
laufender Einstieg möglich
Gesamtdauer:
700 Stunden
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Berufssprachkurse
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Teilzeitveranstaltung
Teilnehmer min.:
8
Teilnehmer max.:
15
Preis:
keine Angaben
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
keine Angaben
Fachliche Voraussetzungen:
Folgende Personengruppen haben Zugang zu einer staatlich finanzierten Teilnahme am Integrationskurs: Ausländer*innen, denen erstmals ein dauerhafter Aufenthaltstitel erteilt wird, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung von der Ausländerbehörde, die den Aufenthaltstitel erteilt hat. Sofern keine einfachen bzw. in bestimmten Fällen keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse vorliegen, spricht die Ausländerbehörde für diese Personen zusätzlich eine Verpflichtung zur Kursteilnahme aus. Bereits länger in Deutschland lebende Ausländer*innen können von der Ausländerbehörde zur Kursteilnahme verpflichtet werden, wenn sie besonders integrationsbedürftig sind. Ausländer*innen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II) beziehen, können vom Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Kursteilnahme verpflichtet werden. Spätaussiedler*innen und ihre Familienangehörigen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt eine Bestätigung über die Teilnahmeberechtigung. Darüber hinaus können folgende Personen auf Antrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden: 1. Ausländer*innen, die keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme besitzen. Hierunter fallen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, wenn bei ihnen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Deutschland zu erwarten ist. 2. freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger*innen oder deutsche Staatsangehörige, bei denen ein besonderer Integrationsbedarf besteht.
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • MB 01 Allgemeiner Integrationskurs

Inhalte

Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel:
Einkaufen und Wohnen
Gesundheit
Arbeit und Beruf
Ausbildung und Erziehung von Kindern
Freizeit und soziale Kontakte
Medien und Mobilität

Sie lernen außerdem, wie Sie Briefe und E-Mails auf Deutsch verfassen, Formulare ausfüllen und sich um eine Arbeitsstelle bewerben.

An den Sprachkurs schließt sich ein grundsätzlich 100-stündiger Orientierungskurs an. In seinem Rahmen beschäftigen Sie sich mit deutscher Kultur, Geschichte und Rechtsordnung. Sie erfahren Wissenswertes über das Leben in Deutschland, das demokratische System und die Werte, die für uns von grundlegender Bedeutung sind. Darüber hinaus lernen Sie regionale Gepflogenheiten sowie kulturelle und historische Hintergründe kennen.

Der Allgemeine Integrationskurs gliedert sich wie folgt:
Basissprachkurs mit drei Kursabschnitten à 100 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten)
Aufbausprachkurs mit drei Kursabschnitten à 100 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten)
Orientierungskurs mit einem Kursabschnitt à 100 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten)
Gesamt: 700 Unterrichtstunden à 45 Minuten.

Ihre individuelle Kursteilnahme richtet sich nach dem Ergebnis des Einstufungstests, der vor Beginn des Kurses obligatorisch ist.

Abschluss
Jeder Integrationskurs schließt mit dem "Deutsch-Test für Zuwanderer - DTZ" als Sprachprüfung und dem Test "Leben in Deutschland" ab.
Mit dem DTZ, einem skalierten Sprachtest für die Sprachniveaustufen A2-B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER, weisen Sie Ihre Sprachkenntnisse nach, mit dem Test "Leben in Deutschland" erbringen Sie den Nachweis über ihre Kenntnisse über Deutschland.
Sie benötigen beide bestandenen Tests, um im Anschluss vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das "Zertifikat Integrationskurs" zu erhalten.

Aufbauoptionen
Im Anschluss an den Besuch des Integrationskurses stehen Ihnen zahlreiche weiterführende Sprachkursangebote in unserem Hause zur Verfügung.
Bitte sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sollten Sie nach Abschluss des Kurses das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben, bis zu drei Kursabschnitte zu wiederholen und eine erneute Prüfung abzulegen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 21.11.2023, zuletzt aktualisiert am 05.05.2024