Anfragen, Auskunft und Akteneinsicht - Die Weitergabe von Informationen an Mandatsträgerinnen u Mandatsträger zwischen Kommunal- und Datenschutzrecht

Nächster Termin:
30.09.2024 - Montag 09:00 - 15:30 Uhr
Kurs endet am:
30.09.2024
Gesamtdauer:
8 Stunden in 1 Tag
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
15
Preis:
209 €
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Mitarbeiter*innen, die mit der Formulierung, dem Erlass, der Änderung und der Aufhebung von Satzungen befasst sind.
Fachliche Voraussetzungen:
keine
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 0250-10 Öffentliche Verwaltung
  • C 0250-15-60 Verwaltungsrecht
  • C 0250-15-25 Datenschutzrecht

Inhalte

Gute Entscheidungen erfordern gute Informationen! Gerade ehrenamtliche Kommunalpolitiker*innen sind auf eine angemessene Informationsversorgung durch die Verwaltung angewiesen. Dies gilt für anstehende Entscheidungen des „Kommunalparlaments“ oder eines Ausschusses ebenso wie für Vorgänge jenseits der Tagesordnung. Allerdings gibt es auch gegenüber dem kommunalpolitischen Raum kein „gläsernes Rathaus“, das für Einblicke in Verwaltungsvorgänge völlig schrankenlos geöffnet wäre. Über Berechtigung, Umfang und Inhalt gewünschter Informationsflüsse entstehen daher immer wieder Meinungsverschiedenheiten.
In diesem Seminar werden Ihnen die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Informationsweitergabe an den politischen Raum mit ihren jeweiligen Anforderungen und Grenzen erläutert. Die Thematik wird systematisch und in bewährter praxis- und fallbezogener Weise dargestellt. Damit können Sie in Ihrer zukünftigen Praxis berechtigte von unberechtigten Informationsverlangen besser unterscheiden und entsprechend handeln!


Seminarinhalte:
-Welche Bedeutung hat das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg für die innerkommunalen Informationsbeziehungen?
-„Die Verwaltung empfiehlt ...“ - Sitzungsvorlagen rechtlich einwandfrei abfassen.
-Gesetzliche Unterrichtungspflichten der „Verwaltung“ gegenüber den kommunalpolitischen Gremien.
-Stellungnahmerechte und -pflichten des Hauptverwaltungsbeamten und der Beigeordneten in Sitzungen der Gemeindevertretung, der Stadtverordnetenversammlung, des Amtsausschusses und des Kreistags.
-Anfragen und Auskunftsersuchen von Mandatsträger*innen.
-Anfragen und Auskunftsersuchen von Ausschüssen und Ausschussvorsitzenden.
-Informationen aus Organen privatrechtlicher Beteiligungsgesellschaften (Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte): Was ist möglich? Wann stehen Verschwiegenheitspflichten einer Berichterstattung entgegen?
-Akteneinsicht durch Mandatsträger*innen.
-Wie weit geht die gesetzlich vorgesehene Kontrolle der Verwaltung durch die Gemeindevertretung, die Stadtverordnetenversammlung, den Amtsausschuss und den Kreistag, bedeutet sie Überwachung bis ins Detail?
-Die generelle Grenze der Informationsrechte: Wie weit geht der Datenschutz im Einzelfall?

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 08.12.2023, zuletzt aktualisiert am 03.06.2024