Berufsbezogener Sprachkurs mit Zielsprachniveau B1 (DeuFöV nach §45a AufenthGes)

Nächster Termin:
02.08.2024 - Wochentage: Montag - Freitag / Unterrichtszeiten: 16:00 - 19:15 Uhr
Kurs endet am:
20.12.2024
Gesamtdauer:
400 Stunden in 142 Tagen
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Berufssprachkurse
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
10
Teilnehmer max.:
15
Preis:
keine Angaben
Förderung:
  • Integrationskurse (BAMF-Förderung) 
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
telc-Deutsch B1 Zertifikat | Bamf-Teilnahmebescheinigung
Zertifizierungen des Angebots:
  • Trägerzulassung BAMF
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Ausbildungssuchend, arbeitssuchend oder arbeitslose Personen, EU-Bürger und deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund. Personen mit Migrationshintergrund und Bedarf an sprachlicher Förd.
Fachliche Voraussetzungen:
telc-Zertifikat A2 | Das Stundenvolumen des Integrationskurs ist voll ausgeschöpft
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • MB 01 Allgemeiner Integrationskurs

Inhalte

Berufsbezogener Sprachkurs mit Zielsprachniveau B1 (DeuFöV nach §45a AufenthG)

Bildungsziel
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Die berufsbezogene Deutschsprachförderung baut auf dem Integrationskurs nach § 43 des Aufenthaltsgesetzes auf. Das Programm "Berufsbezogener Sprachkurs mit Zielsprachniveau B1 (DeuFöV- B1 nach §45a AufenthG)" wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefördert. Ziel des DeuFöV Basismoduls B1 ist der Erwerb guter Deutschkenntnisse und Kenntnisse des Rechts- und Gesellschaftssystems, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Gleichzeitig dient der Kurs der Vorbereitung für den Sprachkurs B2 oder für eine berufliche Tätigkeit bzw. eine Weiterbildung oder andere berufliche Qualifizierungen mit einem Zugangssprachniveau B1.

Prüfung telc
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Deinen B1-Kurs schließt Du mit einer telc-Prüfung ab. Du wirst zwei Prüfungen ablegen: einmal schriftlich und einmal mündlich. Alle beide Prüfungen werden hier bei uns am Bildungsträger durchgeführt. Dein Dozent oder Deine Dozentin dürfen Dich leider nicht prüfen, aber sie bereiten Dich so auf die Prüfung vor, daß Du diese bestehen kannst. Dazu gehört, daß Du auch nach dem Unterricht Dich mit der deutschen Sprache beschäftigen mußt.

Wenn Du mit beiden Prüfungen bei uns fertig bist, schicken wir die komplette Prüfung ans telc-PrüfungsCenter. Wir dürfen Deine Prüfung NICHT kontrollieren und bewerten, deshalb schicken wir alle Prüfungen zu telc. Bei telc wird Deine Prüfung kontrolliert und bewertet. Danach bekommen wir die Prüfungsergebnisse und Zertifikate von telc wieder zugesandt. Dies dauert aktuell bis zu sechs bis acht Wochen. Kann auch im Einzelfall etwas länger dauern.

Du kannst Dich gerne ab der sechsten Woche bei uns telefonisch melden. Wenn die Prüfungsergebnisse von telc bei uns sind, sagen wir Dir Dein Ergebnis und bitten Dich, Dein telc-Zertifikat persönlich bei uns abzuholen.

Bestehen oder Nichtbestehen der telc-Prüfungen
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Solltest Du eine oder alle zwei Prüfungen (schriftlich / mündlich) nicht bestanden haben, kannst Du diese Prüfungen wiederholen, oder Dich für einen Wiederholungskurs anmelden. Hast Du alle beide Prüfungen nicht bestanden, dann empfehlen wir Dir, dass Du einen Wiederholungskurs beantragst. Sprich bitte mit Deiner Vermittlerin oder Deinem Vermittler von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Sie helfen Dir gerne weiter.

Gründe für das Nichtbestehen der telc-Prüfungen
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Es gibt sehr viele unterschiedliche Gründe für das NICHT bestehen der telc-Prüfungen. Aus unserer Erfahrung heraus ist der häufigste Grund, leider, die ungenügende Anwesenheit während des Kurses. Daher raten wir jeden Teilnehmenden regelmäßig an seinem Sprachkurs teilzunehmen. Und ganz wichtig: Wenn Du oft unentschuldigt gefehlt hast, dann kann es gut möglich sein, dass Du keine weitere Chance von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bekommst. Bitte überlege Dir daher ganz genau, wenn Du an diesem Sprachkurs teilnimmst, ob Du regelmäßig am Unterricht teilnimmst, oder oft fehlen willst.

- Grundlagen des § 43 b SGB XI (ehemals § 87 b Abs. 3 SGB XI
- Gesetzliche Grundlagen
- Veränderungen im Alter
- Grundlagen dementieller/psychischer Alterserkrankungen

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 13.01.2024, zuletzt aktualisiert am 06.05.2024