- Zielgruppen:
- Personen, die als Betriebsbeauftragte für Abfall in Entsorgungsunternehmen bzw. in Unternehmen, die als Abfallerzeuger gemäß der rechtlichen Vorgaben zur Bestellung eines Beauftragten verpflichtet sind, bestellt werden sollen
- Fachliche Voraussetzungen:
- fachliche Kenntnisse
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- C 0435-25 Betriebsbeauftragte für Abfallwirtschaft - Schulungen
Inhalte
Entsprechend Anlage 1 der AbfBeauftrV werden u.a. folgende Themen behandelt:
- Rechtsgrundlagen für die Abfallwirtschaft (nationales und internationales Abfall- und Umweltrecht, Straf- und Ordnungsrecht, Haftungsrecht)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz Inhalte und entsprechend ergangene Rechtsverordnungen
- Genehmigung von Anlagen entsprechend Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Vorschriften des Gefahrstoffrechts und Arbeitsschutzregelungen
-Sammlung, Beförderung, Vermittlung (Gefahrgutrecht, Güterkraftverkehrsrecht, grenzüberschreitende Abfallverbringung)
- Abfalleigenschaften und Charakteristik, Art und Beschaffenheit von gefährlichen Abfällen
- Kreislaufwirtschaft und Entsorgungstechnik
- Entsorgungsanlagen (Zulassungsverfahren, Anlagenbetrieb) Bestellung, Rechte, Pflichten, Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Betriebsbeauftragten für Abfall
- abfallrechtliche Nachweisführung, Erstellung von Abfallbilanzen, Führung des Abfallregisters