Haftungsrecht in der Pflege

Nächster Termin:
12.11.2024 - Dienstag 08:30 - 15:30 Uhr
Kurs endet am:
12.11.2024
Gesamtdauer:
8 Stunden in 1 Tag
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
15
Preis:
120 €
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Pflegefachkräfte und Leitungskräfte
Fachliche Voraussetzungen:
keine
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 0250-15-65-15 Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht

Inhalte

Das Seminar richtet sich an Pflegefachkräfte und Leitungskräfte aus allen Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Pflegefachkräfte werden im beruflichen Alltag permanent mit den verschiedensten rechtlichen Themen konfrontiert. „… ich stehe mit einem Bein im Gefängnis“ - ist demzufolge eine häufig zu hörende Aussage. Im Seminar wird an verschiedenen Beispielen diskutiert, inwieweit sich die obige Aussage zumindest relativieren lässt, um selbst im Schadensfall - der sich grundsätzlich nicht völlig ausschließen lässt - die persönliche Haftung zu vermeiden.

Seminarinhalte
1. Grundlagen des Haftungsrechts
- Bedeutung des Rechts in der beruflichen Tätigkeit - Fiktiver Tagesablauf einer Pflegekraft
- Haftung im Straf- und Zivilrecht
- Arbeitsrechtliche Sanktionen
2. Einzelne Probleme des Haftungsrechts, Rechte des Pflegepersonals
- Befugnisse einer Pflegefachkraft bei pflegerischen Maßnahmen
- Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachkräfte (z.B. Thema: Spritzenschein)
- Umfang und Grenzen des Weigerungsrechts, rechtliche Folgen
- Weitere relevante Themen des Haftungsrechts: Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen, Aufsichts- und Fürsorgepflicht, Datenschutz und berufliche Schweigepflicht

Fortbildungspunkte:
Für die Teilnahme können Pflegefachkräften 8 Fortbildungspunkte im Rahmen der "Registrierung beruflich Pflegender" angerechnet werden.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 02.02.2024, zuletzt aktualisiert am 28.04.2024