- Nächster Termin:
- 12.06.2024 - Mittwoch 08:30 - 15:30 Uhr
- Kurs endet am:
- 12.06.2024
- Gesamtdauer:
- 8 Stunden in 1 Tag
- Praktikum:
- Nein
- Unterrichtssprachen:
- Deutsch
- Veranstaltungsart:
- Weiterbildung
- Angebotsform:
- Präsenzveranstaltung
- Durchführungszeit:
- Tagesveranstaltung
- Teilnehmer min.:
- 4
- Teilnehmer max.:
- 15
- Preis:
- 120 €
- Abschlussart:
- Zertifikat/Teilnahmebestätigung
- Abschlussprüfung:
- Nein
- Abschlussbezeichnung:
- keine Angaben
- Zertifizierungen des Angebots:
- Nicht zertifiziert
- Angebot nur für Frauen:
- Nein
- Kinderbetreuung:
- Nein
- Infoqualität:
- Suchportal Standard Plus
- Zielgruppen:
- Pflegefachkräfte und Leitungskräfte
- Fachliche Voraussetzungen:
- keine
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- C 1025-16 Kranken-, Altenpflege - spezielle Themengebiete
- C 0250-15-45 Sozialrecht
Inhalte
Das Seminar richtet sich an Pflegefachkräfte und Leitungskräfte aus Pflege- und Betreuungseinrichtungen der Alten- und Eingliederungshilfe.
Immer häufiger werden Mitarbeiter/innen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen mit dem Vorhandensein von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen konfrontiert. Dabei existieren Unsicherheiten im Umgang mit diesen Dokumenten und deren Verbindlichkeit.
Im Seminar werden die Anforderungen hinsichtlich der Wirksamkeit dieser Dokumente anhand von exemplarischen Beispielen erläutert und gezeigt, welche Bedeutung die inhaltlichen Festlegungen für die Mitarbeiter/innen haben,
Seminarinhalte
1. Inhaltliche und formelle Anforderungen
- Notwendigkeit und Bedeutung von VV und PV
- Formelle Anforderungen
- Alternative: die gesetzliche Betreuung
- Gesetzliche Regelungen zur Patientenverfügung (§§ 1901a ff.BGB)
- „Koppelung“ der Vorsorgeollmacht mit der Patientenverfügung und deren rechtliche Bedeutung
- Aktuelle Rechtsprechung des BGH zur „Bestimmtheit“ einer Patientenverfügung
- Konsequenzen für das Handeln von Betreuern, Ärzten und Pflegekräften
2. Umgang mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
- Medizinische Behandlung einwilligungsunfähiger Patienten
- Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
- Umgang mit VV bei Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen
- Umgang mit VV in sonstigen Bereichen: Behördenangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 02.02.2024, zuletzt aktualisiert am 28.04.2024