Anerkannte Weiterbildung nach § 7 Pflanzenschutzsachkundeverordnung

Nächster Termin:
06.12.2024 - Freitag 09:00 - 13:30 Uhr
Kurs endet am:
06.12.2024
Gesamtdauer:
5 Stunden in 1 Tag
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Teilzeitveranstaltung
Teilnehmer min.:
10
Teilnehmer max.:
30
Preis:
30 €
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Sachkundige Anwender und Abgeber (Verkäufer, Händler) von Pflanzenschutzmittel
Fachliche Voraussetzungen:
Sachkunde im Pflanzenschutz
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 1810-15 Pflanzenschutz

Inhalte

Regelmäßige Fortbildung im Pflanzenschutz:
Alle Sachkundigen sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.
Für Sachkundige, die am 14.02.2012 sachkundig waren, begann die erste 3-Jahresfrist zur Fortbildung bereits am 1. Januar 2013 und endete am
31.12.2015.
Für alle Sachkundigen, die nach dem 14.02.2012 sachkundig geworden sind, beginnt die erste 3-Jahresfrist ab dem Tag der Ausstellung des
Sachkundenachweises.

Inhalte:
- Rechtsgrundlagen
- Integrierter Pflanzenschutz
- Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
- Pflanzenschutzmittelkunde
- Geräte/ Ausbringung
- Anwenderschutz
- Risikomanagement

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 09.02.2024, zuletzt aktualisiert am 28.04.2024