Befähigte Person / Sachkunde für die Prüfung von Hebebühnen

Nächster Termin:
16.05.2024
Kurs endet am:
17.05.2024
Gesamtdauer:
16 Stunden in 2 Tagen
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
15
Preis:
600 € - zzgl. MwSt. inkl. kompletter Lehrgangsunterlagen
Förderung:
  • Betriebliche Weiterbildung Brandenburg 
Abschlussart:
Befähigungsnachweis 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Mitarbeiter, welche an Hubarbeitsbühnen wiederkehrende Prüfungen und Wartungsarbeiten durchführen.
Fachliche Voraussetzungen:
18 Jahre
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 1615-30 Gabelstapler-/Flurförderzeug-Führerscheine und Unterweisung
  • C 3010-10 Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Unfallverhütung - allgemein

Inhalte

- Gesetzliche Grundlagen und technische Regeln
. DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
. DGUV Regel 100-500 Kap. 2.10 - Hebebühnen
. DGUV Grundsatz 308-002 - Prüfen von Hebebühnen durch befähigte Personen / Sachkundige
. EG Maschinenrichtlinie / Maschinenverordnung
. Verantwortlichkeit der befähigten Person
- Arten und Aufbau von Hebebühnen (Hauptbauteile) / Sicherheitseinrichtungen
- Aufstellung, Standsicherheit, Tragfähigkeit, Ausladung
- Durchführung einer praktischen Prüfung, Nachweisführung

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 16.02.2024, zuletzt aktualisiert am 06.05.2024