Berufsbegleitendes Jobcoaching -mit individuellem Coaching erfolgreich im Beruf -

Nächster Termin:
Ständig im Angebot mit laufendem Einstieg
Gesamtdauer:
30 Stunden in 6 Monaten
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Teilzeitveranstaltung
Teilnehmer min.:
1
Teilnehmer max.:
1
Preis:
keine Angaben
Förderung:
  • EU/Bund/Land 
  • Bildungsgutschein 
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • SGB III-Maßnahmezulassung 
Maßnahmenummer:
  • 31M1214174/1
Angebot nur für Frauen:
Ja
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Frauen, die einen Arbeitsplatz suchen
Fachliche Voraussetzungen:
Keine speziellen, aber das Interesse zur aktiven Mitarbeit und Bereitschaft, die aktuelle Situation zu verändern
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
keine Angaben

Inhalte

Sie haben einen neuen Arbeitgeber und wir unterstützen Sie beim Einstieg in die neue Beschäftigung und helfen Ihnen die Probezeit erfolgreich zu bestehen!

Gemeinsam mit Ihnen arbeiten wir im Einzelcoaching an der Erreichung folgender
möglicher Ziele:
Klarheit über die eigenen Kompetenzen, Ressourcen, aber auch Unsicherheiten
und Befürchtungen zu erlangen
ein individuelles Zeit-und Selbstmanagement abgestimmt auf die beruflichen Gegebenheiten zu entwickeln
die eigene Gesundheit im Blick behalten um Erkrankungen und Ausfall vorzubeugen
eine Integration ins Team unter Berücksichtigung der eigenen Bedürfnisse zu ermöglichen
Digitalisierungsprozesse werden als Chance und selbstverständlicher Teil des beruflichen Alltags begriffen
die Vereinbarkeit von Familienaufgaben mit dem beruflichen Alltag zu erreichen

Wer kann unser Angebot nutzen?
Unser Angebot richtet sich an erwerbslose Frauen, die ihren Schritt ins Arbeitsleben planen.

Voraussetzung:
Zu Beginn der Maßnahme muss ein Arbeitsvertrag für eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegen.

Wer bezahlt das Coaching?
Bundesagentur für Arbeit/ Jobcenter mit einem Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein (AVGS) oder Träger der Deutschen Rentenversicherung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 17.02.2024, zuletzt aktualisiert am 28.04.2024