Jährliche Sicherheitsunterweisung für Mitarbeiter im Bereich der Elektrotechnik

Nächster Termin:
Termin auf Anfrage
Gesamtdauer:
8 Stunden in 1 Tag
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
25
Preis:
182 € - einschließlich Zertifikat und Unterrichtmittel
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Mitarbeiter, die im Bereich der Elektrotechnik eingesetzt sind, z.B. Elektrofachkräfte, Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten, erfahrene elektrotechnisch unterwiesene Personen
Fachliche Voraussetzungen:
Mitarbeiter, die im Bereich der Elektrotechnik eingesetzt sind, z.B. Elektrofachkräfte, Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten, erfahrene elektrotechnisch unterwiesene Personen.
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 3010-10 Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Unfallverhütung - allgemein

Inhalte

Sowohl der Gesetzgeber wie auch die Unfallversicherungsträger fordern jährliche elektrotechnische Sicherheitsunterweisungen für das mit Elektrotätigkeiten befasste Personal. Elektrofachkräfte arbeiten in einem potenziell gefährlichen Umfeld. Die große Zahl innerbetrieblicher Unfälle macht deutlich, wie wichtig die regelmäßige Fortbildung durch die jährliche Pflichtunterweisung nach BGV A1/DGUV Vorschrift 1 ist. Als Elektrofachkraft müssen Sie die eigenen Kenntnisse und Fertigkeiten immer wieder auf den neuesten Stand bringen. Sie beugen Gefahren vor, indem Sie Ihr Wissen über Vorschriften und Bestimmungen zur Unfallverhütung aktualisieren. Fehlen diese Pflichtunterweisungen, ist das ein gravierendes Organisationsverschulden, das unangenehme Rechtsfolgen nach sich ziehen kann. Das stete Auffrischen von Kenntnissen ist überall dort besonders wichtig, wo Unfallgefahren drohen. Die Pflicht zu regelmäßigen Unterweisungen ist daher sowohl im staatlichen wie berufsgenossenschaftlichen Regelwerk vorgeschrieben. Dabei geht es um - den neuesten Stand von elektrotechnischen Normen, Vorschriften und Regelwerken - den Erhalt der Prüfpraxis für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, - die Wiederholung und Einprägung von Schutzmaßnahmen und Verhaltensmaßnahmen für ein elektrosicheres Arbeiten. Gesetzlich Grundlagen für diese Sicherheitsunterweisungen sind das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung, daneben die DGUV Vorschrift 1 (bekannter als die frühere BGV A1), die DGUV Vorschrift 3 (die frühere BGV A3) sowie die DIN VDE 0105 Teil 100.

Inhalt:
- Verpflichtungen und Festlegungen nach BGV A1/DGUV Vorschrift 1
- Aufgaben und Pflichten nach VDE-Bestimmungen
- Unterweisung und örtliche Einweisung der Mitarbeiter
- Gefahrenschwerpunkte allgemein
- Diskussion der Gefahrenschwerpunkte an den im Unternehmen vorhandenen Anlagen und Betriebsmitteln
- Sicherstellen des ordnungsgemäßen Zustands elektrischer Anlagen und Betriebsmittel durch Begehen, Besichtigen und Prüfen
- Fristen und Dokumentation von Erst- und Wiederholungsprüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
- Hinweise auf umweltgerechtes Verhalten im Elektrobetrieb
- Werkstattausrüstung unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer und wirtschaftlicher Aspekte
- Erste Hilfe bei Elektrounfällen

Abschluss:
Die Teilnehmer erhalten am Ende eine Teilnahmebescheinigung dass sie ihrer Pflicht der jährlichen Unterweisung nach BGVA 1 und der Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1203 nachgekommen sind.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 27.02.2024, zuletzt aktualisiert am 28.04.2024