Beschleunigte Grundqualifikation (Personenverkehr) gemäß BKrFQG mit IHK-Prüfung

Nächster Termin:
Einstieg ist jeden Montag möglich.
Gesamtdauer:
160 Stunden
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
keine Angaben
Teilnehmer max.:
15
Preis:
keine Angaben
Förderung:
  • Bildungsgutschein 
  • EU/Bund/Land 
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
IHK Zertifikat
Zertifizierungen des Angebots:
  • SGB III-Maßnahmezulassung 
Maßnahmenummer:
  • 962-110-22
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
keine Angaben
Fachliche Voraussetzungen:
Es werden keine besonderen Qualifikationen oder Vorkenntnisse benötigt. Lediglich der Wille und die Bereitschaft, beruflich tätig zu werden, sind Grundvoraussetzung.
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 1620-20-20 EU-Berufskraftfahrer/innen - (Beschleunigte) Grundqualifikation / Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Inhalte

Sie gilt zum Zwecke der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und wurde im August 2006 von der Bundesregierung als Folge der EU-Richtlinie 2003/59 umgesetzt und trat am 01.10.2006 in Kraft.

Fahrerinnen und Fahrer, die als Angestellte oder Selbstständige, Güter oder Personen zu gewerblichen Zwecken befördern, müssen künftig eine Qualifizierung nachweisen.

Grundlage für die Grundqualifikation und Weiterbildung ist das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und als Ergänzung dient die Verordnung zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQV).

Grundqualifikation zum/zur Berufskraftfahrer/in (Bus)

Wer ist betroffen?

Deutsche Staatsangehörige
Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates des EWR
Staatsangehörige eines Drittstaates, die in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des EWR beschäftigt oder eingesetzt werden


Wer muss eine Grundqualifikation nachweisen?

Alle Busfahrer/in im gewerblichen Personenverkehr > 8 Fahrgastplätze die ihren Führerschein nach dem 09.09.2008 erworben haben


Wie erhält man einen Grundqualifikationsnachweis ?

Es gibt 3 verschiedene Varianten:

Ausbildung "Berufskraftfahrer/in", Fachkraft im Fahrbetrieb oder andere anerkannte Ausbildungsberufe
Grundqualifikation bei der IHK (Theorie und Praxis)
Beschleunigte Grundqualifikation (z.B. in einer Fahrschule) mit einer IHK-Prüfung (nur Theorie)


Die Beschleunigte Grundqualifikation

Hier werden 140 h Ausbildung in einer anerkannten Ausbildungsstätte vorgeschrieben davon mind. 10 h praktische Ausbildung
Bei Umsteiger verkürzt sich die Ausbildung auf 35 h, davon 2,5 h praktische Ausbildung
Eine theoretische Prüfung bei der IHK ist vorgeschrieben, eine praktische Prüfung entfällt
Die theoretische Prüfung, Multiple -Choice und offene Fragen dauert mind. 90 Min. (Verkürzung bei Quereinsteigern auf 60 Min., bei Umsteigern auf 45 Min.)
Die Prüfung wird in deutscher Sprache abgelegt
Im Personenverkehr der Klasse D1, D1E (max.16 Fahrgastplätze) beträgt das Mindestalter 21 Jahre
Im Personenverkehr der Klasse D, DE unterscheidet man zwischen Linienverkehre bis 50 km ab 21 Jahre und anderen Verkehren ab 23 Jahre


Definition Umsteiger und Quereinsteiger

Umsteiger: Personen die eine Qualifikation im Güterverkehr besitzen und in den Personenverkehr wechseln oder umgekehrt
Quereinsteiger: Inhaber einer Fachkundeprüfung im Straßen-, Güter- oder Personenverkehr (z. B. Kraftverkehrsmeister)


Übergangsregelung

Die Pflicht zur einmaligen Qualifikation besteht nicht:

Im Personenverkehr, wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2008 erworben wurde. Diese müssen spätestens bis zum 09.09.2013 eine Weiterbildung absolvieren (Übergangspuffer 09.09.2015)


Wie lange ist die Qualifikation gültig?

5 Jahre




Beschleunigte Grundqualifikation - Personenverkehr (160 U-Std.)
Rechtsverordnungen
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung BKrFQV
Kenntnis der Vorschriften für den Personenverkehr
Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung
Fahrgastsicherheit und Gesundheit
Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen (CMR)
Zollrecht
Lenkzeiten
Kontrollgeräte
Kinematische Kette
Energie und Umwelt
Fahrzeugtechnik

Maßnahmenummer:962/559/15

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Erstmals erschienen am 08.03.2024, zuletzt aktualisiert am 03.05.2024