- Nächster Termin:
- Termin auf Anfrage
- Gesamtdauer:
- 3 Stunden in 1 Tag
- Praktikum:
- Nein
- Unterrichtssprachen:
- Deutsch
- Veranstaltungsart:
- Weiterbildung
- Angebotsform:
- Präsenzveranstaltung
- Durchführungszeit:
- Abendveranstaltung
- Teilnehmer min.:
- 8
- Teilnehmer max.:
- 10
- Preis:
- keine Angaben
- Abschlussart:
- Zertifikat/Teilnahmebestätigung
- Abschlussprüfung:
- Nein
- Abschlussbezeichnung:
- keine Angaben
- Zertifizierungen des Angebots:
- Nicht zertifiziert
- Angebot nur für Frauen:
- Nein
- Kinderbetreuung:
- Nein
- Link zum Angebot:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Infoqualität:
- Suchportal Standard Plus
- Zielgruppen:
- Erwachsene allgemein
- Fachliche Voraussetzungen:
- keine
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- C 0250-15-65-15 Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht
Inhalte
Am 01.01.2023 trat das neue Betreuungsgesetz in Kraft. Dieses bringt auch für die Angehörigen einige Neuerungen. Zum Thema Krankheit gibt es ebenfalls Interessantes.
Betroffene müssen nicht gleich eine Vorsorgevollmacht haben. Es gibt auch noch eine kleinere Alternative zur Patientenverfügung: die Gesundheitsvollmacht. Besonders für Menschen, die sich mit ihrem Ableben noch nicht beschäftigen wollen, ist das eine Alternative. Diese greift auch bei Erkrankungen, die nicht tödlich enden werden.
Wir besprechen an diesem Abend das neue Ehegattenvertretungsrecht und die Gesundheitsvollmacht und beantworten u.a. folgende Fragen:
- Welche Voraussetzungen bedarf es?
- Wer ist befugt, wichtige Entscheidungen im medizinischen Bereich bei einer schweren Erkrankung zu treffen?
- Wer vertritt Ihre Interessen?
- Gibt es Ausnahmen, die das Vertretungsrecht hindern?
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 17.04.2024, zuletzt aktualisiert am 02.05.2024