Fisat Lehrgang SZP 3: Seilzugangstechnik Level 3 - Aufsichtsführender Höhenarbeiter

Nächster Termin:
Termin auf Anfrage
Gesamtdauer:
48 Stunden in 6 Tagen
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
1
Teilnehmer max.:
10
Preis:
1.500 € - netto (zzgl. MwSt.) inkl. Prüfungsgebühr Mietgebühr PSA: 59,- netto (zzgl. MwSt.) bei Bedarf.
Förderung:
  • Betriebliche Weiterbildung Brandenburg 
  • Bildungsgutschein 
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Ja
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • SGB III-Maßnahmezulassung 
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Seilzugangstechniker FISAT Level 2
Fachliche Voraussetzungen:
- arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für "Arbeiten mit Absturzgefahr / Höhenarbeit" durch einen Facharzt für Arbeitsmedizin (empfohlen nach "G41"; bis zum 49. Lebensjahr nicht älter als 36 Monate, ab dem 50. Lebensjahr nicht älter als 18 Monate). - 1. Hilfe Kurs im Umfang von mind. 9 UE und nicht älter 24 Monate. Wichtig: Es muss eine Schulung für betriebliche Ersthelfer sein und der Kurs muss bei einer durch die DGUV ermächtigten Stelle absolviert worden sein (Ermächtigungsnummer / BG-Kennziffer auf dem Zertifikat). Der Führerscheinkurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" reicht nicht aus! - korrekt geführtes Nachweisheft "Persönlicher Nachweis Seilunterstützter Höhenzugang" mit den persönlichen Daten, Passbild sowie den Aufklebern bisheriger Zertifizierungen und Wiederholungsunterweisungen (zur Vorlage beim FISAT-Prüfer) - gültiges FISAT SZP Level 2 Zertifikat - Frühestens 12 Monate nach erfolgreicher Prüfung im Lehrgang SZP Level 2 und es müssen mind. 250 Tage Einsatzerfahrung als Höhenarbeiter Level 2 nachgewiesen werden (FISAT-Nachweisbuch). Ab 24 Monate nach Prüfung L2 auch mit weniger als 250 bestätigten Seiltagen im Logbuch möglich. - Empfohlen: Unfallversicherung (unsere Kursteilnehmer haben bei Bedarf die Möglichkeit, für die Dauer der Ausbildung im Berufskletterzentrum eine Unfallversicherung abzuschließen. Die Kosten tragen wir, Infos kommen mit unseren Kursunterlagen) - Mindestalter 21 Jahre
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 3010-10 Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Unfallverhütung - allgemein

Inhalte

Level 3 - SZP Level 3 - Der Aufbaulehrgang für Aufsichtführende Höhenarbeiter richtet sich an erfahrene Seiltechniker, welche in einer Firma Führungsaufgaben / Bauleitung übernehmen sollen oder selbst Unternehmer sind und sich mit der Planung und Durchführung von SZP- Baustellen befassen. Aufsichtsführende Höhenarbeiter sind stark gefragte Fachleute! Mit Inkrafttreten der neuen Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2121 Teil 3 im September 2009 wurde das Arbeitsverfahren der Seilzugangs- und Positionierungstechnik SZP auf eine Stufe mit herkömmlichen Sicherungsmaßnahmen, wie z.B. Gerüsten gestellt. Unternehmer haben jetzt also die Wahl, ob sie für ihr Projekt kostenintensive Großtechnik stellen oder aber ein deutlich flexibleres und wirtschaftliches Höhenarbeiterteam zur Auftragserfüllung einsetzen. Die TRBS stellt aber auch klar, dass die SZP nur von "geeigneten beauftragten Beschäftigten" (Fisat SZP Level 1 oder 2) unter Aufsicht eines "geeigneten beauftragten Aufsichtsführenden" (Fisat SZP Level 3) angewendet werden darf. Neben der "Überwachung" ist der Aufsichtsführende Höhenarbeiter auch für die Planung sowie die vorschriftsmäßige Durchführung der Arbeiten verantwortlich. Theoretische Kursschwerpunkte sind z.B. Rechtsgrundlagen und Unternehmerpflichten, komplexe Zugangs- und Rettungstechniken bestimmen den praktischen Teil der Ausbildung.

Schwerpunkte:
- Rechtsgrundlagen und Vorschriften für Arbeiten in Höhen und absturzgefährdeten Bereichen
- Baustellenvorbereitung und Einsatzplanung
- Anforderungen an den Betrieb einer Baustelle mit seilunterstützten Arbeitsverfahren bzw. die Aufsichtsführung
- Erstellen von qualifizierten Gefährdungsermittlungen, Betriebsanweisungen und Belehrungen
- detaillierte Kenntnisse über Material und Ausrüstung, insbesondere auch von Zubehör und eingesetztem Hilfsgerät
- umfassende Knotenkunde
- Beurteilung von Ankerpunkten und der notwendigen Anschlagtechniken, Kenntnise über transportable Anker und Befestigungen
- Sturzphysik und Sicherungstechnik, medizinische Aspekte
- komplexe Rettungstechniken (Rettung nach unten, Rettung nach oben, Rettung aus unwegsamen Konstruktionen, Rettung über Umstiegsstellen / Seilverlängerungen, Rettung aus Seilbahnsystemen)
- Rettungsplanung und Umsetzung vor Ort
- erweiterte Kenntnisse Flaschenzugsysteme
- Fremdsicherung, Vorstiegstechniken
- sichere Anwendung von PSA gegen Absturz

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 25.11.2021, zuletzt aktualisiert am 16.05.2024