Fortbildung für Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragte nach § 9 der 5. BImSchV

Nächster Termin:
02.04.2024
Kurs endet am:
03.04.2024
Gesamtdauer:
8 Stunden in 2 Tagen
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
keine Angaben
Teilnehmer max.:
25
Preis:
690,20 €
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Ja
Abschlussbezeichnung:
Betriebsbeauftragte/r für Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragten gemäß § 53 und § 58a BImSchG
Zertifizierungen des Angebots:
  • Der Lehrgang wurde durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin, Aktenzeichen: I C 414 - K 121, bundesweit anerkannt.
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Personen, die ihre Fachkunde zum Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragten gemäß § 9 der 5. BImSchV aufrechterhalten möchten Anlagenbetreiber, Betriebsleiter,
Fachliche Voraussetzungen:
Absolvierter Grundlehrgang Immissionsschutz- und/oder Störfallbeauftragte nach § 7 der 5. BImSchV
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
keine Angaben

Inhalte

Behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang gemäß 5. BImSchV § 9

Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge. § 9 der 5. BImSchV regelt, dass Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sich regelmäßig, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortbilden müssen.
Durch die Teilnahme an unserem behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang halten Sie Ihre Fachkunde aufrecht, welche Sie für Ihre Tätigkeit als Immissionsschutz- und/ oder Störfallbeauftragter benötigen.

Themenschwerpunkte:

- Aktuelle Entwicklungen des Umweltrechts
- Neuerungen Umweltrecht (BImSchG, 4. BImSchV, 12. BImSchV, KrWG u. a.)
- Aktuelle Bestimmungen beim vorbeugenden Brand- und Explosionsschutz
- Emissionen und Immissionen
- Verhinderung von Störfällen und Begrenzung von Störfallauswirkungen

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 28.09.2022, zuletzt aktualisiert am 02.04.2024