- Nächster Termin:
- Durchführung nur auf Anfrage
- Gesamtdauer:
- 12 Stunden
- Praktikum:
- Nein
- Unterrichtssprachen:
- Deutsch
- Veranstaltungsart:
- Weiterbildung
- Angebotsform:
- Präsenzveranstaltung
- Durchführungszeit:
- Tagesveranstaltung
- Teilnehmer min.:
- 5
- Teilnehmer max.:
- 20
- Preis:
- keine Angaben
- Förderung:
- Bildungsgutschein
- Qualifizierungschancengesetz
- EU/Bund/Land
- Abschlussart:
- Kammerprüfung
- Abschlussprüfung:
- Nein
- Abschlussbezeichnung:
- ADR-Bescheinigung der IHK
- Zertifizierungen des Angebots:
- SGB III-Maßnahmezulassung
- Angebot nur für Frauen:
- Nein
- Kinderbetreuung:
- Nein
- Link zum Angebot:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Infoqualität:
- Suchportal Standard Plus
- Zielgruppen:
- Geeignet für Fahrzeugführer, die ihren aktuell gültigen ADR-Schein um weitere 5 Jahre verlängern wollen.
- Fachliche Voraussetzungen:
- gültiger ADR-Schein
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- C 1620-15-20 Gefahrgutfahrer/innen - Schulungen
- C 1620-15-10 Umgang mit Gefahrgut, Gefahrguttransport
Inhalte
Gefahrgüter dürfen nur von Gefahrgutfahrern mit einer gültigen ADR-Bescheinigung transportiert werden. Die ADR-Bescheinigung ist fünf Jahre gültig. Danach muss Sie verlängert werden. Eine Verlängerung der vorhandenen ADR-Bescheinigung für alle Klassen ist nur durch eine IHK-anerkannte Auffrischungsschulung mit abschließender IHK-Prüfung möglich.
Nutzen:
Sie verlängern Ihre ADR-Bescheinigung nach erfolgreicher IHK-Prüfung um weitere 5 Jahre.
Sie erhalten in 12 Unterrichtseinheiten (1,5 Tage) eine Auffrischung Ihrer erworbenen Kenntnisse und werden über aktuelle Neuerungen zu den Gefahrgutvorschriften informiert. Damit sind Sie bestens auf die Prüfung vor der IHK vorbereitet.
Sie wissen, welche Maßnahmen Sie nach Unfällen und Zwischenfällen ergreifen müssen und vermögen diese sicherer im Ernstfall umzusetzen.
Zielgruppe:
Geeignet für Fahrzeugführer, die ihren aktuell gültigen ADR-Schein um weitere 5 Jahre verlängern wollen.
Voraussetzungen:
Um an der Fortbildung für Gefahrgutfahrer teilnehmen zu können, müssen Sie im Besitz eines gültigen ADR-Scheins sein. Die Fortbildung muss vor Ablauf des Gültigkeitsdatums der ADR-Bescheinigung besucht werden. Bereits 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit ist die Teilnahme an dieser Auffrischungsschulung möglich.
Inhalte:
- Allgemeine Vorschriften und Gefahreigenschaften
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Dokumentation und Begleitpapiere
- Fahrzeug- und Beförderungsarten, Umschließungen, Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Abfahrtskontrolle und Ladungssicherung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Durchführung der Beförderung
- Maßnahmen nach Unfällen / Zwischenfällen
- Anforderungen an Tank- und Gefahrguttransporte der Klassen 1 und 7
- Schriftliche Prüfung vor der IHK
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 11.01.2023, zuletzt aktualisiert am 01.05.2024