Fachoberschule Ernährung - 1 Jahr (Fachhochschulreife)

Nächster Termin:
Termin auf Anfrage
Gesamtdauer:
30 Stunden in 1 Jahr
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
15
Preis:
keine Angaben
Förderung:
  • BAföG 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
Fachhochschulreife (FHR)
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
alle Interessierten
Fachliche Voraussetzungen:
Fachoberschulreife und einen auf die Fachrichtung bezogenen Berufsabschluss
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • A 3.BRA-21.4

Inhalte

Ziel:
Erwerb der Allgemeinen Fachhochschulreife

Ausbildungsbeschreibung:
Aufbauend auf die abgeschlossene Berufsausbildung bzw. auf eine mehrjährige berufliche Tätigkeit im Sozialwesen bzw. Berufsfeld Ernährung in den Schwerpunkten Gastgewerbe und Hauswirtschaft, Back- und Süßwarenherstellung sowie Fleischverarbeitung erlangen die Fachoberschüler/-innen die Fachhochschulreife, die zum Studium an allen Fachhochschulen der BRD berechtigt und für einige Laufbahnausbildungen anerkannt wird.

Fächerkanon:
- Ernährungswesen
. Deutsch
. Politische Bildung
. Englisch
. Mathematik
. Chemie
. Sport
. Ernährungswissenschaft
. Biologie
. Betriebswirtschaft/ Recht
- Sozialwesen
. Deutsch
. Politische Bildung
. Englisch
. Mathematik
. Sport
. Sozialpädagogik/ Sozialarbeit
. Biologie
. Psychologie
. Betriebswirtschaft/ Recht

Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Lichtbild
- Abschlusszeugnis mit Fachoberschulreife (beglaubigte Kopie)
- Abschlusszeugnis der Berufsausbildung (beglaubigte Kopie)
- Gesundheitszeugnis (nur Sozialwesen)

Probehalbjahr:
Schüler die den Anforderungen der Fachoberschulausbildung nicht gerecht werden, müssen den Bildungsgang nach Ablauf des Probehalbjahres verlassen. Sie können diese Ausbildung einmal wiederholen. Über das Bestehen des Probehalbjahres entscheidet die Klassenkonferenz vor Ablauf des ersten Schulhalbjahres.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 18.02.2023, zuletzt aktualisiert am 04.05.2024