- Nächster Termin:
- Termin auf Anfrage
- Gesamtdauer:
- 30 Stunden in 1 Jahr
- Praktikum:
- Nein
- Unterrichtssprachen:
- Deutsch
- Veranstaltungsart:
- Weiterbildung
- Angebotsform:
- Präsenzveranstaltung
- Durchführungszeit:
- Tagesveranstaltung
- Teilnehmer min.:
- 5
- Teilnehmer max.:
- 15
- Preis:
- keine Angaben
- Förderung:
- BAföG
- Abschlussprüfung:
- Ja
- Abschlussbezeichnung:
- Fachhochschulreife (FHR)
- Zertifizierungen des Angebots:
- Nicht zertifiziert
- Angebot nur für Frauen:
- Nein
- Kinderbetreuung:
- Nein
- Link zum Angebot:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Infoqualität:
- Suchportal Standard Plus
- Zielgruppen:
- alle Interessierten
- Fachliche Voraussetzungen:
- Fachoberschulreife und einen auf die Fachrichtung bezogenen Berufsabschluss
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- A 3.BRA-21.3 Fachoberschule, Gesundheit und Soziales (Fachhochschulreife)
Inhalte
Ziel:
Erwerb der Allgemeinen Fachhochschulreife
Ausbildungsbeschreibung:
Aufbauend auf die abgeschlossene Berufsausbildung bzw. auf eine mehrjährige berufliche Tätigkeit im Sozialwesen bzw. Berufsfeld Ernährung in den Schwerpunkten Gastgewerbe und Hauswirtschaft, Back- und Süßwarenherstellung sowie Fleischverarbeitung erlangen die Fachoberschüler/-innen die Fachhochschulreife, die zum Studium an allen Fachhochschulen der BRD berechtigt und für einige Laufbahnausbildungen anerkannt wird.
Fächerkanon:
- Ernährungswesen
. Deutsch
. Politische Bildung
. Englisch
. Mathematik
. Chemie
. Sport
. Ernährungswissenschaft
. Biologie
. Betriebswirtschaft/ Recht
- Sozialwesen
. Deutsch
. Politische Bildung
. Englisch
. Mathematik
. Sport
. Sozialpädagogik/ Sozialarbeit
. Biologie
. Psychologie
. Betriebswirtschaft/ Recht
Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Lichtbild
- Abschlusszeugnis mit Fachoberschulreife (beglaubigte Kopie)
- Abschlusszeugnis der Berufsausbildung (beglaubigte Kopie)
- Gesundheitszeugnis (nur Sozialwesen)
Probehalbjahr:
Schüler die den Anforderungen der Fachoberschulausbildung nicht gerecht werden, müssen den Bildungsgang nach Ablauf des Probehalbjahres verlassen. Sie können diese Ausbildung einmal wiederholen. Über das Bestehen des Probehalbjahres entscheidet die Klassenkonferenz vor Ablauf des ersten Schulhalbjahres.
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 18.02.2023, zuletzt aktualisiert am 04.05.2024