Fachoberschule Sozialwesen - 2 Jahre (Fachhochschulreife)

Nächster Termin:
Termin auf Anfrage
Gesamtdauer:
12 Stunden in 2 Jahren
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
15
Preis:
keine Angaben
Förderung:
  • BAföG 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
Fachhochschulreife (FHR)
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
alle Interessierten
Fachliche Voraussetzungen:
Fachoberschulreife und Nachweis einer Praktikumsstelle in einer Einrichtung des Sozialwesens sowie nicht vollendetes 21. Lebensjahr
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • A 3.BRA-41.3 Fachoberschule, Gesundheit und Soziales (Fachhochschulreife)

Inhalte

Ziel:
Erwerb der Allgemeinen Fachhochschulreife

Ausbildungsbeschreibung:
Fachoberschüler/innen werden durch die optimale Verknüpfung von theoretischer Beschulung und praktischer Ausbildung in Form des Praktikums in Klasse 11 sowie der vollzeitschulischen Ausbildung in Klasse 12 zur Fachhochschulreife geführt, die zum Studium an allen Fachhochschulen der BRD berechtigt und als Voraussetzung für einige Laufbahnausbildungen anerkannt wird.

Fächerkanon:
- Sozialwesen
- Deutsch
- Politische Bildung
- Englisch
- Mathematik
- Sport
- Sozialpädagogik/ Sozialarbeit
- Biologie
- Psychologie
- Betriebswirtschaft/Recht

Bewerbungsunterlagen:
- Bewerbungsschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Lichtbild- Halbjahreszeugnis (beglaubigte Kopie)
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- Gesundheitszeugnis (nur Sozialwesen)
- Praktikumsnachweis

Probehalbjahr:
Schüler die den Anforderungen der Fachoberschulausbildung nicht gerecht werden, müssen den Bildungsgang nach Ablauf des Probehalbjahres verlassen. Sie können diese Ausbildung einmal wiederholen. Über das Bestehen des Probehalbjahres entscheidet die Klassenkonferenz vor Ablauf des ersten Schulhalbjahres.

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 18.02.2023, zuletzt aktualisiert am 14.05.2024