BKrFQG für Güter- und Personenverkehr - Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz - Wochenkurse, Module 1 - 5
- Nächster Termin:
- Termin auf Anfrage
- Gesamtdauer:
- 35 Stunden in 5 Tagen
- Praktikum:
- Nein
- Unterrichtssprachen:
- Deutsch
- Veranstaltungsart:
- Weiterbildung
- Angebotsform:
- Angebote für Unternehmen Jetzt Anfragen
- Präsenzveranstaltung
- Durchführungszeit:
- Tagesveranstaltung
- Wochenendveranstaltung
- Teilnehmer min.:
- 5
- Teilnehmer max.:
- 25
- Preis:
- keine Angaben
- Förderung:
- Bildungsgutschein
- Deutsche Rentenversicherung
- Abschlussart:
- Befähigungsnachweis
- Abschlussprüfung:
- Nein
- Abschlussbezeichnung:
- keine Angaben
- Zertifizierungen des Angebots:
- SGB III-Maßnahmezulassung
- Maßnahmenummer:
- 039-0101-20
- Angebot nur für Frauen:
- Nein
- Kinderbetreuung:
- Nein
- Link zum Angebot:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Infoqualität:
- Suchportal Standard Plus
- Zielgruppen:
- Kraftfahrer Güter- und Personenverkehr
- Fachliche Voraussetzungen:
- Führerschein
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- C 1620-20-20 EU-Berufskraftfahrer/innen - (Beschleunigte) Grundqualifikation / Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalte
Bus- und Lkw-Fahrer sind verpflichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr). Sie betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE unterwegs sind.
Der Fahrer muss die Weiterbildung Lkw oder Bus im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland erwerben, in dem er beschäftigt ist. Dafür absolviert der Fahrer 35 Stunden Schulung in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden (zum Beispiel 5 mal 7 Stunden).
Als Nachweis der Weiterbildung wird dem Fahrer, wenn er die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen vorlegt, die Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein durch die Zulassungsstelle eingetragen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 25.08.2023, zuletzt aktualisiert am 13.05.2024