Die kommunale GmbH - Steuerung, Kontrolle und Einflussnahme von Kommunen auf ihre Gesellschaften

Nächster Termin:
Termin auf Anfrage
Gesamtdauer:
8 Stunden in 1 Tag
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
15
Preis:
199 €
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Mitarbeiter*innen des Beteiligungsmanagements, Mandatsträger*innen, Mitglieder von Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten kommunaler Gesellschaften.
Fachliche Voraussetzungen:
keine
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 0250-10 Öffentliche Verwaltung
  • C 0250-15-60 Verwaltungsrecht

Inhalte

Die Beteiligung von Kommunen an privatrechtlichen Gesellschaften ist ein aktuelles Thema. Vor diesem Hintergrund informiert Sie dieses Seminar über die kommunal- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für kommunale Gesellschaften und zeigt Ihnen mögliche Instrumente zur Sicherung eines angemessenen kommunalen Einflusses auf.

Seminarinhalte:
-Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung, Aufsichtsrat: Wer ist gesellschaftsintern wofür zuständig?
-Möglichkeiten und Grenzen von Kompetenzverschiebungen durch Regelungen des Gesellschaftsvertrags.
-Vertreter*innen der Kommune in der Gesellschafterversammlung bestellen.
-Wie selbständig sind die Vertreter/innen?
-Sind Weisungen der Stadtvertretung gegenüber den kommunalen Vertretern in der Gesellschafterversammlung zulässig und verbindlich?
-Müssen die Vertreter*innen vor Entscheidungen der Gesellschafterversammlung eine Weisung der Stadtvertretung einholen?
-Wie sind Konflikte der Vertreter*innen untereinander zu lösen?
-Besteht für die Vertreter*innen eine Verschwiegenheitspflicht auch gegenüber der Stadtvertretung?
-Kommunale Aufsichtsratsmitglieder als kommunale Repräsentanten entsenden und vorschlagen.
-Vorsicht, Gesellschaftsrecht! Oder: Wer darf zum Aufsichtsratsmitglied bestellt werden?
-Sind Weisungen der Stadtvertretung gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern zulässig und verbindlich?
-Berichte aus dem Aufsichtsrat trotz gesellschaftsrechtlicher Verschwiegenheitspflicht der Mitglieder?
-Erörterung gesellschaftsinterner Vorgänge und Dokumente in Sitzungen der Stadtvertretung. -Worauf ist hierbei aus rechtlicher Sicht zu achten?
-Sinnvolle kommunale Richtlinien für die Funktionsträger*innen in Gesellschaftsorganen.
-Unter welchen Voraussetzungen dürfen kommunale Funktionsträger*innen aus Gesellschaftsorganen abberufen werden?

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 18.11.2023, zuletzt aktualisiert am 02.05.2024