- Nächster Termin:
- Termin auf Anfrage
- Gesamtdauer:
- 8 Stunden in 1 Tag
- Praktikum:
- Nein
- Unterrichtssprachen:
- Deutsch
- Veranstaltungsart:
- Weiterbildung
- Angebotsform:
- Präsenzveranstaltung
- Durchführungszeit:
- Tagesveranstaltung
- Teilnehmer min.:
- 5
- Teilnehmer max.:
- 15
- Preis:
- 199 €
- Abschlussart:
- Zertifikat/Teilnahmebestätigung
- Abschlussprüfung:
- Nein
- Abschlussbezeichnung:
- keine Angaben
- Zertifizierungen des Angebots:
- Nicht zertifiziert
- Angebot nur für Frauen:
- Nein
- Kinderbetreuung:
- Nein
- Link zum Angebot:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Infoqualität:
- Suchportal Standard Plus
- Zielgruppen:
- Mitarbeiter*innen des Beteiligungsmanagements, Mandatsträger*innen, Mitglieder von Gesellschafterversammlungen und Aufsichtsräten kommunaler Gesellschaften.
- Fachliche Voraussetzungen:
- keine
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- C 0250-10 Öffentliche Verwaltung
- C 0250-15-60 Verwaltungsrecht
Inhalte
Die Beteiligung von Kommunen an privatrechtlichen Gesellschaften ist ein aktuelles Thema. Vor diesem Hintergrund informiert Sie dieses Seminar über die kommunal- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für kommunale Gesellschaften und zeigt Ihnen mögliche Instrumente zur Sicherung eines angemessenen kommunalen Einflusses auf.
Seminarinhalte:
-Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung, Aufsichtsrat: Wer ist gesellschaftsintern wofür zuständig?
-Möglichkeiten und Grenzen von Kompetenzverschiebungen durch Regelungen des Gesellschaftsvertrags.
-Vertreter*innen der Kommune in der Gesellschafterversammlung bestellen.
-Wie selbständig sind die Vertreter/innen?
-Sind Weisungen der Stadtvertretung gegenüber den kommunalen Vertretern in der Gesellschafterversammlung zulässig und verbindlich?
-Müssen die Vertreter*innen vor Entscheidungen der Gesellschafterversammlung eine Weisung der Stadtvertretung einholen?
-Wie sind Konflikte der Vertreter*innen untereinander zu lösen?
-Besteht für die Vertreter*innen eine Verschwiegenheitspflicht auch gegenüber der Stadtvertretung?
-Kommunale Aufsichtsratsmitglieder als kommunale Repräsentanten entsenden und vorschlagen.
-Vorsicht, Gesellschaftsrecht! Oder: Wer darf zum Aufsichtsratsmitglied bestellt werden?
-Sind Weisungen der Stadtvertretung gegenüber Aufsichtsratsmitgliedern zulässig und verbindlich?
-Berichte aus dem Aufsichtsrat trotz gesellschaftsrechtlicher Verschwiegenheitspflicht der Mitglieder?
-Erörterung gesellschaftsinterner Vorgänge und Dokumente in Sitzungen der Stadtvertretung. -Worauf ist hierbei aus rechtlicher Sicht zu achten?
-Sinnvolle kommunale Richtlinien für die Funktionsträger*innen in Gesellschaftsorganen.
-Unter welchen Voraussetzungen dürfen kommunale Funktionsträger*innen aus Gesellschaftsorganen abberufen werden?
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 18.11.2023, zuletzt aktualisiert am 02.05.2024