- Nächster Termin:
- Termin auf Anfrage
- Gesamtdauer:
- 16 Stunden in 2 Tagen
- Praktikum:
- Nein
- Unterrichtssprachen:
- Deutsch
- Veranstaltungsart:
- Weiterbildung
- Angebotsform:
- Präsenzveranstaltung
- Durchführungszeit:
- Tagesveranstaltung
- Teilnehmer min.:
- 5
- Teilnehmer max.:
- 15
- Preis:
- 359 €
- Abschlussart:
- Zertifikat/Teilnahmebestätigung
- Abschlussprüfung:
- Nein
- Abschlussbezeichnung:
- keine Angaben
- Zertifizierungen des Angebots:
- Nicht zertifiziert
- Angebot nur für Frauen:
- Nein
- Kinderbetreuung:
- Nein
- Link zum Angebot:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Infoqualität:
- Suchportal Standard Plus
- Zielgruppen:
- Mitarbeiter*innen von Wasserbehörden sowie Wasser- und Bodenverbänden.
- Fachliche Voraussetzungen:
- keine
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- C 1845-10 Umwelt- und Naturschutz - allgemein
- C 0250-15-55 Umweltrecht
Inhalte
Unsere Gewässer sind vielfältigen Beeinträchtigungen und Gefahren ausgesetzt. Den Wasserbehörden kommt die Aufgabe zu, diesen Beeinträchtigungen und Gefahren mit den Mitteln des Ordnungsrechts rechtssicher zu begegnen.
Das Seminar bietet einen systematischen Überblick über die verschiedenen verwaltungsrechtlichen Instrumentarien unter Berücksichtigung wasserrechtlicher Vorgaben. Es werden typische Fallkonstellationen anhand von praktischen Beispielen erläutert und der Erlass entsprechender Ordnungsverfügungen eingeübt. Hierbei werden auch Vorgaben aus neueren Gerichtsentscheidungen berücksichtigt und erläutert.
Seminarinhalte:
-Ermächtigungsgrundlagen für ordnungsbehördliches Einschreiten
-Abgrenzung des Wasserrechts von anderen Rechtsgebieten: Zuständigkeiten
-Tatbestandliche Voraussetzungen des Einschreitens
-Maßnahmen der Gefahrenabwehr, Gefahrerforschungseingriffe
-Befugnisse der Wasserbehörden
-Störerauswahl und sonstige Ermessensentscheidungen der Behörde
-Aufbau und Durchsetzung einer Ordnungsverfügung sowie Handeln ohne Ordnungsverfügung
-Ordnungsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht bzw. Strafrecht
-Kostenerstattung
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 18.11.2023, zuletzt aktualisiert am 29.04.2024