Folgen einer fehlerhaften Personalratsbeteiligung

Nächster Termin:
Termin auf Anfrage
Gesamtdauer:
8 Stunden in 1 Tag
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
15
Preis:
189 €
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Personalräte und Mitarbeiter*innen von Dienststellenleitungen, die sich mit Personalvertretungsfragen beschäftigen.
Fachliche Voraussetzungen:
keine
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 0245-10-10 Personalwesen - allgemein
  • C 0250-10 Öffentliche Verwaltung
  • C 0250-15-60 Verwaltungsrecht

Inhalte

Die Nichtbeteiligung oder fehlerhafte Beteiligung der Personalvertretung hat unterschiedliche Rechtsfolgen für die arbeits- und beamtenrechtlichen Maßnahmen einer Dienststelle. Eine Arbeitgeberkündigung ist wegen fehlender Personalratsbeteiligung unwirksam, ein ohne Beteiligung des Personalrats abgeschlossenes Arbeitsverhältnis ist dagegen wirksam, und die Dienststelle ist zur Entgeltzahlung verpflichtet.
Im Rahmen des Seminars werden die unterschiedlichen Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten der Personalräte bei fehlerhafter Beteiligung aufgezeigt, vom Beschäftigungsverbot im Wege eines Beschlussverfahrens bis hin zur Feststellung einer Unwirksamkeit von getroffenen Vereinbarungen der Dienststelle oder der Nichtdurchführung einer Maßnahme im einstweiligen Anordnungsverfahren. Einzelne Handlungsanleitungen mit praxisbezogenen Übungen werden im Seminar vorgestellt.

Seminarinhalte:
-Rechtliche Auswirkungen auf Maßnahmen bei fehlerhafter Personalratsbeteiligung
-Ansprüche vor dem Verwaltungsgericht
-Antragsbefugnis, Fristen
-Handlungsmöglichkeiten, wenn Dienststellenleitung dieses Verfahren nicht einhält
-Sanktionsmöglichkeiten
-Unterlassungsanspruch
-Einstweilige Verfügung und Eilbedürftigkeit
-Vollstreckung gerichtlicher Beschlüsse
-Aktuelle Rechtsprechung

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 18.11.2023, zuletzt aktualisiert am 10.06.2024