- Nächster Termin:
- Termin auf Anfrage
- Gesamtdauer:
- 8 Stunden in 1 Tag
- Praktikum:
- Nein
- Unterrichtssprachen:
- Deutsch
- Veranstaltungsart:
- Weiterbildung
- Angebotsform:
- Präsenzveranstaltung
- Durchführungszeit:
- Tagesveranstaltung
- Teilnehmer min.:
- 5
- Teilnehmer max.:
- 15
- Preis:
- 189 €
- Abschlussart:
- Zertifikat/Teilnahmebestätigung
- Abschlussprüfung:
- Nein
- Abschlussbezeichnung:
- keine Angaben
- Zertifizierungen des Angebots:
- Nicht zertifiziert
- Angebot nur für Frauen:
- Nein
- Kinderbetreuung:
- Nein
- Link zum Angebot:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Infoqualität:
- Suchportal Standard Plus
- Zielgruppen:
- Personalräte und Mitarbeiter*innen von Dienststellenleitungen, die sich mit Personalvertretungsfragen beschäftigen.
- Fachliche Voraussetzungen:
- keine
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- C 0245-10-10 Personalwesen - allgemein
- C 0250-10 Öffentliche Verwaltung
- C 0250-15-60 Verwaltungsrecht
Inhalte
Die Nichtbeteiligung oder fehlerhafte Beteiligung der Personalvertretung hat unterschiedliche Rechtsfolgen für die arbeits- und beamtenrechtlichen Maßnahmen einer Dienststelle. Eine Arbeitgeberkündigung ist wegen fehlender Personalratsbeteiligung unwirksam, ein ohne Beteiligung des Personalrats abgeschlossenes Arbeitsverhältnis ist dagegen wirksam, und die Dienststelle ist zur Entgeltzahlung verpflichtet.
Im Rahmen des Seminars werden die unterschiedlichen Handlungs- und Sanktionsmöglichkeiten der Personalräte bei fehlerhafter Beteiligung aufgezeigt, vom Beschäftigungsverbot im Wege eines Beschlussverfahrens bis hin zur Feststellung einer Unwirksamkeit von getroffenen Vereinbarungen der Dienststelle oder der Nichtdurchführung einer Maßnahme im einstweiligen Anordnungsverfahren. Einzelne Handlungsanleitungen mit praxisbezogenen Übungen werden im Seminar vorgestellt.
Seminarinhalte:
-Rechtliche Auswirkungen auf Maßnahmen bei fehlerhafter Personalratsbeteiligung
-Ansprüche vor dem Verwaltungsgericht
-Antragsbefugnis, Fristen
-Handlungsmöglichkeiten, wenn Dienststellenleitung dieses Verfahren nicht einhält
-Sanktionsmöglichkeiten
-Unterlassungsanspruch
-Einstweilige Verfügung und Eilbedürftigkeit
-Vollstreckung gerichtlicher Beschlüsse
-Aktuelle Rechtsprechung
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 18.11.2023, zuletzt aktualisiert am 10.06.2024