Fachoberschule Fachrichtung Technik - 1-jährig (Fachhochschulreife)

Nächster Termin:
Termin auf Anfrage
Gesamtdauer:
34 Stunden in 1 Jahr
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
25
Preis:
keine Angaben
Förderung:
  • BAföG 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
Fachhochschulreife (FHR)
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Absolventen der beruflichen Erstausbildung
Fachliche Voraussetzungen:
In die Fachoberschule Technik kann aufgenommen werden wer: - die Fachoberschulreife, einen der Fachoberschulreife gleichwertigen Abschluss oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe besitzt und - eine auf die Fachrichtung Technik bezogene, mindestens zweijährige Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerkerordnung oder nach Landesrecht oder - eine gleichwertige, vom für die Schule zuständigen Ministerium anerkannten Vorbildung oder - eine einschlägige, mindestens fünfjährige Berufserfahrung nachweist.
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • A 3.BRA-41.1 Fachoberschule, Technik (Fachhochschulreife)

Inhalte

Ziel:
Ziel der Fachoberschule ist das Erlangen der Fachhochschulreife, die dann zum Studium an einer Fachhochschule der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Unabhängig von der Fachrichtung ist ein Studium an jeder Fachhochschule in jeder Fachrichtung möglich.

Unterrichtsfächer der FOS:
- Technik - Elektrische Energietechnik, Statik
- Festigkeitslehre
- Werkstofftechnik
- Mathematik
- Technische Kommunikation
- Physik
- Sprachen
- Chemie

Aufnahmeverfahren:
Aufnahmeantrag (kann als Formblatt heruntergeladen werden). Dem Aufnahmeantrag sind beizufügen:
- das Zeugnis mit dem die Fachoberschulreife, einen der Fachoberschulreife gleichwertigen Abschluss oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe nachgewiesen wird.
- Tabellarischer Lebenslauf
- Lichtbild neueren Datums
- Nachweis der beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung bei den einjährigen Bildungsgängen in Vollzeitform und den zweijährigen Bildungsgängen in Teilzeitform

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 07.12.2023, zuletzt aktualisiert am 06.05.2024