Bescheide richtig adressieren, bekanntgeben und zustellen

Nächster Termin:
15.07.2024 - Montag 09:00 - 15:30 Uhr
Kurs endet am:
15.07.2024
Gesamtdauer:
8 Stunden in 1 Tag
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
15
Preis:
209 €
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Mitarbeitende aller Verwaltungsbereiche, die bislang mit dem Erlass von Bescheiden noch nicht bzw. zuletzt vor Jahren befasst waren oder die ihre verwaltungsrechtlichen Kenntnisse auf den aktuellen Stand bringen bzw. „auffrischen“ möchten, Ingenieur/in, Städteplaner/in oder Fachkraft für andere Spezialgebiete, die aufgrund Ihrer Ausbildung mit dem Verwaltungsrecht noch nicht in Berührung gekommen sind.
Fachliche Voraussetzungen:
keine
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 0250-15-60 Verwaltungsrecht

Inhalte

„Von Ihnen hab’ ich nichts bekommen!“ Wenn sich der Adressat Ihres Bescheides so oder ähnlich einlässt, kann es schwierig werden. Denn wie ist die Rechtslage, wenn Zweifel daran aufkommen, ob ein Bescheid den Bürger wirklich erreicht hat? Aber auch die Frage, an wen genau ein Bescheid zu adressieren ist, wenn mehrere Personen hiervon betroffen sind, bereitet immer wieder Probleme.
Dieses Seminar informiert Sie in praxisbezogener Weise über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Bekanntgabe von Verwaltungsakten. Sie erfahren, an wen genau Sie Ihren Bescheid richten sollten und worauf Sie bei der briefmäßigen Bekanntgabe oder formellen Zustellung achten sollten.

Seminarinhalte:
- Warum ist eine wirklich einwandfreie Bekanntgabe für Verwaltungsakte so wichtig?
- An wen wendet sich der Bescheid in der Sache? Der richtige materielle Adressat Ihres Verwaltungsakts.
- Wem ist der Bescheid zu übersenden? Wer ist der richtige formelle Adressat des Bescheides?
- Insbesondere: Richtige Adressierung in den Fällen von Minderjährigen, betreuten Personen, juristischen Personen, nicht eingetragenen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Wohnungseigentümergemeinschaften, Erbengemeinschaften und Ehegatten.
- Bekanntgabe an Bevollmächtigte.
- Nutzen und Probleme der Drei-Tage-Regelung (§ 41 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz, § 37 Abs. 2 Sozialgesetzbuch X, § 122 Abs. 2 Abgabenordnung).
- Förmliche Zustellung von Bescheiden mittels Einschreiben und Postzustellungsurkunde nach dem brandenburgischen Verwaltungszustellungsgesetz.
- Wie können Mängel der Bekanntgabe geheilt werden, wann sind sie unbeachtlich?

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 09.12.2023, zuletzt aktualisiert am 09.05.2024