Berufskraftfahrerqualifizierung: Fortbildung LKW, Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi
- Nächster Termin:
- 14.11.2024
- Kurs endet am:
- 14.11.2024
- Gesamtdauer:
- 7 Stunden in 1 Tag
- Praktikum:
- Nein
- Unterrichtssprachen:
- Deutsch
- Veranstaltungsart:
- Weiterbildung
- Angebotsform:
- Präsenzveranstaltung
- Durchführungszeit:
- Wochenendveranstaltung
- Teilnehmer min.:
- 5
- Teilnehmer max.:
- 20
- Preis:
- keine Angaben
- Förderung:
- Deutsche Rentenversicherung
- Abschlussart:
- Befähigungsnachweis
- Abschlussprüfung:
- Nein
- Abschlussbezeichnung:
- keine Angaben
- Zertifizierungen des Angebots:
- Nicht zertifiziert
- Angebot nur für Frauen:
- Nein
- Kinderbetreuung:
- Nein
- Link zum Angebot:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Infoqualität:
- Suchportal Standard Plus
- Zielgruppen:
- Berufskraftfahrer
- Fachliche Voraussetzungen:
- Führerschein
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- C 1620-20-20 EU-Berufskraftfahrer/innen - (Beschleunigte) Grundqualifikation / Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalte
Auftreten, Kommunikation und Verhalten des Fahrers beeinflussen das Ansehen eines Unternehmens und dessen Erfolg. Das Modul zeigt mit Hilfe von zahlreichen Beispielen Möglichkeiten auf, wie der Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen.
Ihr Nutzen:
Als gewerblich tätiger Berufskraftfahrer erfüllen Sie durch den Besuch dieser anerkannten Schulung Ihre gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht laut Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (5 Module mit je 7 Stunden im Zeitraum von 5 Jahren).
Inhalt:
- Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung
- Der Fahrer als Imageträger des Unternehmens
- Kommunikationspartner des Fahrers
- Die Bedeutung qualifizierter Fahrer
- Die angemessene Arbeitsorganisation
- Unterschiedliche Rollen des Fahrers
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen
- Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer entgegenzuwirken
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 09.12.2023, zuletzt aktualisiert am 11.10.2024