- Nächster Termin:
- 15.04.2024 - Montag - Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr
- Kurs endet am:
- 07.06.2024
- Gesamtdauer:
- 360 Stunden
- Praktikum:
- Nein
- Unterrichtssprachen:
- Deutsch
- Veranstaltungsart:
- Weiterbildung
- Angebotsform:
- Virtuelles Klassenzimmer
- Durchführungszeit:
- Tagesveranstaltung
- Teilnehmer min.:
- 1
- Teilnehmer max.:
- 15
- Preis:
- keine Angaben
- Förderung:
- EU/Bund/Land
- Bildungsgutschein
- Qualifizierungschancengesetz
- Abschlussart:
- Zertifikat/Teilnahmebestätigung
- Abschlussprüfung:
- Nein
- Abschlussbezeichnung:
- keine Angaben
- Zertifizierungen des Angebots:
- SGB III-Maßnahmezulassung
- Angebot nur für Frauen:
- Nein
- Kinderbetreuung:
- Nein
- Link zum Angebot:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Infoqualität:
- Suchportal Standard Plus
- Zielgruppen:
- Arbeitssuchende mit und ohne abgeschlossener Berufsausbildung (gerne mit Vorkenntnissen in der Pflege oder im pädagogischen Bereich)
- Fachliche Voraussetzungen:
- Hauptschulabschluss und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das einwandfrei und nicht älter als ein Vierteljahr ist
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- keine Angaben
Inhalte
Geförderte Weiterbildung.
Schulbegleiter:innen - auch Integrationshelfer:innen oder Schulassistent:innen genannt - unterstützen Kinder mit psychischen Störungen und geistigen oder körperlichen Behinderungen, die an einer Regelschule unterrichtet werden, langfristig und individuell. Das Ziel ist die Eingliederung in die Schulgemeinschaft sowie die Verbesserung ihrer lebenspraktischen, intellektuellen und sozialen Fähigkeiten. Schulbegleiter:innen sind also zum einen für die ggfs. notwendige medizinische Pflege des Kindes während der Schulzeit verantwortlich. Des Weiteren tragen sie dafür Sorge, dass dem Kind der Besuch eines Förderzentrums ermöglicht wird und/oder dass das Kind im Schulalltag pädagogisch begleitet wird. Wesentliches Ziel ist es, die kindliche Selbstständigkeit und sein Selbstvertrauen zu fördern.
Perspektive nach der Weiterbildung
Ein:e Schulbegleiter:in wird einem Kind mit erhöhtem Förderbedarf zur Seite gestellt, wenn ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt wurde. Die Kosten für eine Schulbegleitung werden dann in der Regel vom Sozialleistungsträger (Jugendamt oder Träger der Sozialhilfe) übernommen. Das Sozial-/Jugendamt selbst beschäftigt in der Regel die Schulbegleiter:innen jedoch nicht selbst. Für die Anstellung als Schulbegleiter:in gibt es vielmehr unterschiedliche Möglichkeiten: Man kann entweder von den Eltern selbst (Elternarbeitgebermodell), bei sonder- oder heilpädagogischen Diensten oder beim Schulträger angestellt sein.
Inhalt
Behinderungsarten und Krankheitsbilder
Entwicklung von Kindern: Phasen der kindlichen Entwicklung
Persönlichkeitsentwicklung
Stärkung der Sozialkompetenz
Begleitung bei der Alltagsbewältigung
Assistenz im Bereich des schulischen Lernens
Erfolgreiche Zusammenarbeit mit Eltern, Schule, Träger und Jugendamt
Selbstreflexion der beruflichen Rolle im Umfeld Schule
Rechtliche Grundlagen
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 15.12.2023, zuletzt aktualisiert am 15.04.2024