Meister (m/w/d) Schutz und Sicherheit IHK - Vollzeit

Nächster Termin:
04.06.2024 - Montag - Freitag 08:30 - 15:30 Uhr
Kurs endet am:
17.09.2024
Gesamtdauer:
646 Stunden in 106 Tagen
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Aufstiegsfortbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
17
Teilnehmer max.:
25
Preis:
6.713,86 €
Förderung:
  • AFBG (Aufstiegs-BAföG) 
Abschlussart:
Bachelor Professional 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
Meister/in - Schutz und Sicherheit
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Mit dieser Weiterbildung werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem gewerblich-technischen Zweig auf die Prüfung zum Meister für Schutz und Sicherheit vorbereitet.
Fachliche Voraussetzungen:
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen sicherheitsrelevanten anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder - eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder - eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft. Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: - das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und zu den in Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis. Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters/einer Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit gemäß § 1 Abs. 3 haben. Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • D 53193-900 Meister/Meisterin für Schutz und Sicherheit

Inhalte

Die FAIN ist Ihr innovatives Dienstleistungsunternehmen zur Weiterbildung von IHK-Meistern. Mit 34 Standorten in Deutschland können Sie in Vollzeit, nebenberuflich oder Live-Online Ihren Meister bei uns machen. Profitieren Sie gemeinsam mit über 2000 Meisterteilnehmern jährlich von der Kompetenz unserer Dozenten und der Spezialisierung auf die Weiterbildung von Fach- und Führungskräften.

1. Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (AEVO, AdA)
Berufs- und Arbeitspädagogik
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen

2. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation
Rechtsbewusstes Handeln
- Individuelles Arbeitsrecht
- Betriebsverfassungsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz
- Umweltrecht
- Datenschutz/Produkthaftung

Betriebswirtschaftliches Handeln
- Volkswirtschaft
- Aufbau- und Ablauforganisation
- Organisationsentwicklung
- Entgeltfindung, Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
- Kostenrechnung, Kalkulationsverfahren

Zusammenarbeit im Betrieb
- Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung
- Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisationen und Arbeitsplatz auf Sozialverhalten und Betriebsklima
- Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstrukturen auf das Gruppenverhalten
- Entgeltfindung, Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
- Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen
- Anwenden von Führungsmethoden und -techniken
- Förderung der Kommunikation und Kooperation

Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Erfassen, Analysieren, und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten
- Bewerten von Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten
- Anwenden von Präsentationstechniken
- Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen
- Anwenden von Projektmanagementmethoden
- Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes entsprechender Informations- und Kommunikationsmittel

3. Handlungsspezifische Qualifikationen
Schutz und Sicherheit
- Bauliche Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
- Elektronische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
- Spezielle Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
- Kommunikations- und Informationstechnik

Organisation
- Betriebliches Kostenwesen und Controlling
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Recht
- Qualitätsmanagement

Führung und Personal
- Personalführung
- Personalentwicklung

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Erstmals erschienen am 20.12.2023, zuletzt aktualisiert am 13.05.2024