(Geprüfte) Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (berufsbegleitend)

Nächster Termin:
11.09.2024
Kurs endet am:
13.07.2026
Gesamtdauer:
600 Stunden in 671 Tagen
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Abendveranstaltung
  • Teilzeitveranstaltung
  • Wochenendveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
15
Preis:
5.600 € - EURO 400,00 pro Lerneinheit (LE) Insgesamt sind es 14 Lerneinheiten. zzgl. Prüfungsgebühr und Kosten für Übernachtung & Verpflegung im Einzelzimmer EURO 290,00 | Tagesgast EURO 130,00
Förderung:
  • Betriebliche Weiterbildung Brandenburg 
  • Bildungsscheck Brandenburg für Beschäftigte 
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Facharbeiter/innen, die über eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Gesellen- oder Meisterbrief), über eine mindestens zweijährige Berufspraxis verfügen und in einer WfbM oder Einrichtung zur beruflichen Teilhabe beschäftigt sind.
Fachliche Voraussetzungen:
keine
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • D 83133-903 Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung

Inhalte

Unser Angebot zur Gestaltung des berufsbegleitenden Lehrgangs der geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung verfolgt das Ziel, den Fachkräften Wissen und Erfahrungen aus der Praxis für Ihren Arbeitsalltag an die Hand zu geben.

Grundlegend für die Gestaltung des Lehrgangs ist die Orientierungshilfe des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) und die damit veröffentlichte Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (GFABPrV) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 13.12.2016 (BGBI.I.Nr.61 S.2909). Somit liegen die Schwerpunkte des Lehrganges auf einer personenzentrierten, kompetenzorientierten Qualifikation.

Fachkräfte stehen vor der Aufgabe, im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zur Teilhabe und Eingliederung von Menschen, „… die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können,
- eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und
- zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.“ (§ 219 SGB IX)

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 14.02.2024, zuletzt aktualisiert am 03.05.2024