Befähigte Person / Sachkundeschulung für die Prüfung von Hebe- und Fördertechnik

Nächster Termin:
04.11.2024
Kurs endet am:
08.11.2024
Gesamtdauer:
40 Stunden in 5 Tagen
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
15
Preis:
1.350 € - zzgl. gesetzl. MwSt. inkl. kompletter Lehrgangsunterlagen
Förderung:
  • Betriebliche Weiterbildung Brandenburg 
Abschlussart:
Befähigungsnachweis 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
- Mitarbeiter von Unternehmen, welche als Sachkundige eingesetzt werden - Ingenieurbüros, welche Sachkundigentätigkeit anbieten - Wartungs- und Instandhaltungspersonal
Fachliche Voraussetzungen:
keine
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 0020-10 Baumaschinen - Sachkunde, Technik
  • C 3010-10 Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Unfallverhütung - allgemein

Inhalte

Ziel:
Bestimmte Maschinen, Geräte und Anlagen müssen in regelmäßigen Abständen durch einen Sachkundigen auf ihren arbeitssicheren Zustand beurteilt werden. Der Sachkundige ist eine Person, welche über ausreichende Erfahrungen und Kenntnisse sowie über die erforderliche fachliche Ausbildung verfügt. Er muss mit den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften, Verordnungen, geltende technische Regeln, Normen und Bestimmungen vertraut sein.

Inhalt:
Theorie:
- Geltende Gesetzliche Grundlagen, Unfallverhütungsvorschriften und technische Regeln
- Arbeitsstätten-Richtlinie ASR, DIN 31051 Instandhaltung
- Betriebssicherheitsverordnung, TRBS 1203
- Befähigte Personen gemäß § 2 Abs. 7 der BetrSichV
- DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention
- DGUV Vorschrift 4 - - Elektrische Anlagen- und Betriebsmittel
- DGUV Vorschrift 54 - Winden, Hub- u. Zuggeräte
- DGUV Grundsatz 309-007 - Prüfbuch für Winden, Hub- u. Zuggeräte
- DGUV Vorschrift 52 - Krane, BGG 943 Prüfbuch Krane
- DGUV-Regel 100-500 - Baumaschinen, Lastaufnahmeeinrichtungen,
- DGUV Grundsatz 308-004 - Hebebühnen
- DGUV Vorschrift 68 - Flurförderzeuge
- Prüfungskriterien, Nachweisführung, Checklisten

Praxis:
Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen an verschiedenen hebe- und fördertechnischen Anlagen

Abschluss:
Theoretische und Praktische Prüfung, Zertifikat der TAL

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 16.02.2024, zuletzt aktualisiert am 11.10.2024