Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik/ Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik

Nächster Termin:
19.08.2024 - Freitag, Samstag 15:15 - 20:05 (Fr), 07:30 - 14:25 (Sa) Uhr
Kurs endet am:
30.10.2026
Gesamtdauer:
680 Stunden in 803 Tagen
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Aufstiegsfortbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Abendveranstaltung
  • Wochenendveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
20
Preis:
7.250 € - zzgl. Prüfungsgebühren und Lehrgangsliteratur
Förderung:
  • AFBG (Aufstiegs-BAföG) 
  • Deutsche Rentenversicherung 
Abschlussart:
Bachelor Professional 
Abschlussprüfung:
Ja
Abschlussbezeichnung:
Meister/in - Veranstaltungstechnik (ohne Fachrichtung)
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in Theatern oder bei Veranstaltungsagenturen etc. und/oder einer mehrjährigen Berufspraxis
Fachliche Voraussetzungen:
(1) Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung, in der die Prüfung abgelegt werden soll, zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens zweijährige dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten gewerblich-technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt, nachweist. Bei der Zulassung zur Prüfung für die Fachrichtung Beleuchtung und Halle muss die Qualifikation als Elektrofachkraft vorhanden sein. Als Elektro-fachkraft gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beim Errichten, Ändern und Instandhalten von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. (2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Meisterprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach AEVO oder durch eine vergleichbare Prüfung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • D 94593-908 Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik - Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik

Inhalte

Teil I Veranstaltungsprozesse
Teil II Betriebliches Management und Veranstaltungsprojekt

Berufs- und arbeitspädagogischer Teil III nach AEVO (80 U-Std.)
Der erfolgreiche Abschluss ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung nachzuweisen.
- Allgemeine Grundlagen legen
- Ausbildung planen
- Auszubildende einstellen
- Am Arbeitsplatz ausbilden
- Lernen fördern
- Gruppen anleiten
- Ausbildung beenden

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 19.02.2024, zuletzt aktualisiert am 02.05.2024