- Zielgruppen:
- Fahrer (m/w/d) im Güterkraft- und Personenverkehr, die die Schlüsselzahl 95 im Führerschein nachweisen müssen
- Fachliche Voraussetzungen:
- Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE; D1, D1E, D oder DE
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- C 1620-20-20 EU-Berufskraftfahrer/innen - (Beschleunigte) Grundqualifikation / Weiterbildung nach Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Inhalte
Hintergrund
Beruflich tätige Fahrer (m/w/d) im Güterkraft- und Personenverkehr sind gesetzlich verpflichtet, alle 5 Jahre den Nachweis von 35 Zeitstunden Weiterbildung und den Eintrag der Schlüsselzahl 95 im Führerschein zu erbringen. Mit der Teilnahme an diesem Wochenseminar erbringen Sie alle erforderlichen Nachweise. Wir aktualisieren Ihre Kenntnisse in den vorgeschriebenen Themenfeldern und geben Ihnen wertvolle Alltagstipps an die Hand.
Rechtliche / Normative Grundlagen
- Richtlinie 2003/59/EG
- BKrFQG in Verbindung mit der BKrFQV
Inhalte
Berufskraftfahrer Weiterbildung - Wochenseminar
Nachweis der Kenntnisbereiche 1, 2 und 3 gem. Anlage 1 BKrFQV
Wirtschaftlich fahren (1 Tag / 9,5 UE)
- Eco-Training und Kfz-Technik
Sozialvorschriften (1 Tag / 9,5 UE)
- Lenk- und Ruhezeiten und digitaler Fahrtenschreiber
Fahrsicherheit, Gefahrenlehre und Sicherheitstechnik (1 Tag / 9,5 UE)
- Unfallprävention und Fahrerassistenzsysteme
Fit und sicher unterwegs (1 Tag / 9,5 UE)
- Erste Hilfe, Notfälle, Fitness und Gesundheit
Ladung sichern (1 Tag / 9,5 UE)
- Grundlagen und Sonderfälle