Befähigte Person/ Sachkunde Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren

Nächster Termin:
14.10.2024
Kurs endet am:
15.10.2024
Gesamtdauer:
16 Stunden in 2 Tagen
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
15
Preis:
625 € - MwSt. inkl. komplette Lehrgangsunterlagen
Förderung:
  • Betriebliche Weiterbildung Brandenburg 
Abschlussart:
Befähigungsnachweis 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
alle Interessierten
Fachliche Voraussetzungen:
keine
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 0035-55 Fenster-, Türen-, Treppenbau

Inhalte

Kraftbetätigte Fenster, Türen, Tore, Schrankanlagen und Zutrittskontrollanlagen müssen vor der ersten Inbetriebnahme und mindestens jährlich von einer "Befähigten Person" (Sachkundigen) auf Ihren sicheren Zustand geprüft werden.

Inhalt:
- Gesetzliche Grundlagen und technische Regeln
- Betriebssicherheitsverordnung
- DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
- DGUV Vorschrift 9 Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung am Arbeitsplatz
- ASR A 1.7 Türen und Tore (November 2009, geändert 2014), Schrankenanlagen, Zutrittskontrollanlagen
- ASR A 2.3 Fluchtwege und Notausgänge
- BGI 861-1 Sicherer Umgang mit Toren
- BGI 861-2 Sicherer Umgang mit Türen
- DGUV Information 208-026 Schutzmaßnahmen an Karusselltüren
- DIN EN 12453 Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore
- DIN EN 12604 mechanische Anforderungen und Prüfverfahren für handbetätigte Tore
- ASR A 1.6 Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände
- VDE-Richtlinien
- Arten, Aufbau und Wirkungsweise kraftbetätigter Fenster, Türen, Tore und Schrankenanlagen
- Aufgaben und Verantwortlichkeit der befähigten Person
- Anforderungen an die befähigte Person
- Begriffsbestimmungen (kraftbetätigt. Flügel, Schließkanten, Fernsteuerung, Gefahrenbereiche, Befehlseinrichtungen, Fangkräfte
- Bau- u. Ausrüstung (Kennzeichnung, Führungen, Begrenzungen, Werkstoffe, Sicherungen, Steuerung, Anforderungen an Fernsteuerungen,
Antriebe, Nachlaufweg, Schlupftüren, Absturzsicherungen der Flügel, Fangvorrichtungen, Schließkraftbegrenzung, Gegengewichte, Getriebe,
Hauptschalter, Zugänglichkeit)
- Prüfungskriterien, Nachweisführung, Checklisten
- DGUV Grundsatz 308-006 Prüfbuch für kraftbetätigte Tore

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 20.02.2024, zuletzt aktualisiert am 18.05.2024