Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) im Unternehmen

Nächster Termin:
25.10.2024
Kurs endet am:
25.10.2024
Gesamtdauer:
8 Stunden in 1 Tag
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
15
Preis:
425 € - zzgl. MwSt. inkl. kompletter Lehrgangsunterlagen
Förderung:
  • Betriebliche Weiterbildung Brandenburg 
Abschlussart:
Befähigungsnachweis 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
alle Interessierten
Fachliche Voraussetzungen:
keine
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 0410-10 Elektrotechnik, Elektronik - allgemein
  • C 0410-35 Elektrotechnisch unterwiesene Personen - Schulungen

Inhalte

Die verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) besitzt Kenntnisse über die geltenden Gesetze, Vorschriften und technische Regeln.
Sie organisiert die Tätigkeiten im Elektrobereich des Unternehmens, prüft elektrische Anlagen und Betriebsmittel, führt die entsprechenden
Nachweise und erstellt Betriebsanweisungen.

Inhalt:
- geltende gesetzliche Bestimmungen und technische Regeln (BGV A1, BGV A3, BetrSichV, TRBS...)
. Verantwortung der VEFK im Unternehmen (Übertragung Unternehmerpflichten, ArbSchG, BetrSichV)
. Anlagenverantwortlichkeit
. Unterweisung und Belehrung der Mitarbeiter (Erstellung der Belehrungspläne und Organisation der Fortbildung)
- Prüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
. Art, Umfang, Fristen und Nachweisführung
. Erst- und Wiederholungsprüfungen an ortsfesten elektrischen Anlagen (VDE 0100-600, VDE 0105-100, TRBS…)
. Wiederkehrende Prüfungen an ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln (VDE 0701-0702…)
. Mess- und Prüfgeräte, Nachweisführung
- Besonderheiten bei Arbeiten unter Spannung (AuS), BGR A3
- Erarbeitung von Betriebsanweisungen gemäß BGV A1, ArbSchG, BGI 578…)
- Einsatz von Fremdfirmen im Unternehmen (Übertragung von Verantwortlichkeiten, Abgrenzung der Verantwortungsbereiche)
- eventuelle Neuerungen in technischen Regeln

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 20.02.2024, zuletzt aktualisiert am 27.04.2024