- Nächster Termin:
- Termin auf Anfrage
- Gesamtdauer:
- 8 Stunden in 1 Tag
- Praktikum:
- Nein
- Unterrichtssprachen:
- Deutsch
- Veranstaltungsart:
- Weiterbildung
- Angebotsform:
- Präsenzveranstaltung
- Durchführungszeit:
- Tagesveranstaltung
- Teilnehmer min.:
- 5
- Teilnehmer max.:
- 15
- Preis:
- 270 €
- Abschlussart:
- Zertifikat/Teilnahmebestätigung
- Abschlussprüfung:
- Nein
- Abschlussbezeichnung:
- keine Angaben
- Zertifizierungen des Angebots:
- Nicht zertifiziert
- Angebot nur für Frauen:
- Nein
- Kinderbetreuung:
- Nein
- Link zum Angebot:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Infoqualität:
- Suchportal Standard Plus
- Zielgruppen:
- Leiterinnen und Leiter der Feuerwehren und deren Stellvertreter sowie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Ordnungsämtern oder ähnlichen Fachbereichen.
- Fachliche Voraussetzungen:
- keine
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- C 0250-10 Öffentliche Verwaltung
- C 0250-15-60 Verwaltungsrecht
Inhalte
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Seminars sollen darüber informiert werden, welche Rechte und Pflichten gegenüber der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung und gegenüber anderen Feuerwehrange-hörigen nach dem Brand- und Katastrophenschutzgesetz wahrgenommen und ausgeübt werden müssen. Darüber hinaus sollen die Teilnehmenden die Problematiken in den Bereichen der Beamtenverhältnisse, Amtshaftungs-ansprüche und Versicherungen sowie dem Bereich der Unfallfürsorge kennen lernen.
Seminarinhalte:
-Rechtsvorschriften zur Ernennung von Ehrenbeamten im Bereich der freiwilligen Feuerwehren
-Zuständigkeit für die Ernennung von Ehrenbeamten
-Persönliche und fachliche Eignung der Leitung der Wehr und der stellvertretenden Leitung der Wehr
-Problematik mehrerer Beamtenverhältnisse
-Bezeichnung der Leitung der Wehr
-Erstellung der Ehrenurkunde für Ehrenbeamte und - beamtinnen
-Rechte der Leitung der Wehr gegenüber der Gemeinde
-Verpflichtungen der Leitung der Wehr gegenüber der Gemeinde
-Leitung der Wehr als Vorgesetzte /-r
-Amtshaftungsansprüche gegenüber der Leitung der Wehr
-Unfallfürsorge für Ehrenbeamte und - beamtinnen im Feuerwehrdienst
-Ersatz von Schäden nach Dienstunfällen im Feuerwehrdienst
-Aufwandsentschädigung der Leitung der Wehr
-Verleihung einer Ehrenbezeichnung an die Leitung der Wehr bzw. stellvertretenden Leitung der Wehr
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 24.02.2024, zuletzt aktualisiert am 02.05.2024