Anlagenbuchhaltung – Grundlagen

Nächster Termin:
08.04.2024
Kurs endet am:
09.04.2024
Gesamtdauer:
14 Stunden in 2 Tagen
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Teilzeitveranstaltung
Teilnehmer min.:
1
Teilnehmer max.:
8
Preis:
1.547 € - Ab 3 Teilnehmern aus einem Unternehmen gewähren wir einen Rabatt von 10% auf den Gesamtpreis.
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Maßnahmenummer:
  • 955/178/2
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Mitarbeiter:innen aus dem betrieblichen Rechnungswesen sowie der Finanzbuchhaltung
Fachliche Voraussetzungen:
keine
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 0215-10-15 Finanzbuchführung

Inhalte

Die Anlagenbuchhaltung ist Bestandteil der Finanzbuchhaltung. Sie ermittelt und dokumentiert die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens eines Unternehmens. Grundlagenkenntnisse der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften sind wichtig für eine korrekte und sichere Durchführung der Anlagenbuchhaltung.
In unserem Seminar lernen Sie die Anlagenbuchhaltung von Expert:innen aus der Praxis kennen und anwenden. Sie erhalten einen Überblick über die rechtlichen Aspekte und können anschließend die Anlagenbuchhaltung unternehmensspezifisch führen.



*Grundlagen


*Handelsrecht im Überblick (Buchführungspflicht) und relevante Grundsätze ordnungsmäßige Buchführung

*Abgrenzung und Definitionen von Vermögensgegenstände Wirtschaftsgütern, Betriebsvermögen

*Anschaffungskosten/Herstellungskosten (AHK)

*Bewertungsgrundsätze und anzuwendende Regelungen

*Fortgeführte AHK (Abschreibungen, Wertaufholung) und außerplanmäßige Abschreibungen

*Zuschüsse für Anlagegüter nach R 6.5 EStR

*Reinvestitionsrücklage nach § 6 b EStG

*Rücklage für Ersatzbeschaffung (RfE) gemäß R 6.6 EStR



*Anlagevermögen nach § 266 Abs. 2 A HGB Aufbau des Anlagevermögens in der Bilanz


*Immaterielle Vermögensgegenstände (selbst geschaffene und entgeltlich erworbene Anlagegüter)

*Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill)

*Gebäude/Gebäudeteile (Grund und Boden, selbständige und unselbständige Gebäudeteile, Abbruchkosten, Gebäudeabschreibungen)

*Geschäfts- und Betriebsausstattung

*Technische Anlagen und Maschinen (GWG, Sammelposten, Festwert)

*Finanzanlagen



*Führung eines Anlagengitters

*Praktische Beispiele

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 01.03.2024, zuletzt aktualisiert am 08.04.2024