Personalvertretungsrecht für Personalvertretungen - Grundlagenseminar

Nächster Termin:
Termin auf Anfrage
Gesamtdauer:
16 Stunden in 2 Tagen
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Weiterbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
15
Preis:
398 €
Abschlussart:
Zertifikat/Teilnahmebestätigung 
Abschlussprüfung:
Nein
Abschlussbezeichnung:
keine Angaben
Zertifizierungen des Angebots:
  • Nicht zertifiziert
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Neugewählte Mitglieder von Personalvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, Mitglieder von Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV).
Fachliche Voraussetzungen:
keine
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • C 0245-10-10 Personalwesen - allgemein
  • C 0250-10 Öffentliche Verwaltung
  • C 0250-15-60 Verwaltungsrecht

Inhalte

Dieses Grundlagenseminar zum Personalvertretungsrecht eignet sich insbesondere für neu gewählte Mitglieder von Personalvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen und auch die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV). Dabei wird das Personalvertretungsrecht des Landes Brandenburg berücksichtigt.

Seminarinhalte:
-Überblick über die Vertretungsorgane der Beschäftigten nach PersVG Bbg
-Personalvertretung
-Stufenvertretung, Gesamtpersonalrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung
-Besondere Interessenvertretungen
-Klärung wichtiger Begrifflichkeiten
-Zusammenarbeit in der Dienststelle
-Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
-Überblick über die Geschäftsführung des Personalrats
-Überblick über die Felder der Beteiligung des Personalrats
-Personelle Angelegenheiten
-Soziale Angelegenheiten
-Organisatorische Angelegenheiten
-Sonstige innerdienstliche Angelegenheiten
-Information/Unterrichtung
-Mitbestimmung und Mitwirkung
-Durchführung der Beteiligung durch die Dienststelle
-Fristen
-Zustimmungsverweigerung
-Initiativrecht
-Dienstvereinbarungen
-Rechtsweg bei Streitigkeiten: Einigungsstelle und Verwaltungsgericht

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 01.03.2024, zuletzt aktualisiert am 12.05.2024