- Nächster Termin:
- Termin auf Anfrage
- Gesamtdauer:
- 16 Stunden in 2 Tagen
- Praktikum:
- Nein
- Unterrichtssprachen:
- Deutsch
- Veranstaltungsart:
- Weiterbildung
- Angebotsform:
- Präsenzveranstaltung
- Durchführungszeit:
- Tagesveranstaltung
- Teilnehmer min.:
- 5
- Teilnehmer max.:
- 15
- Preis:
- 398 €
- Abschlussart:
- Zertifikat/Teilnahmebestätigung
- Abschlussprüfung:
- Nein
- Abschlussbezeichnung:
- keine Angaben
- Zertifizierungen des Angebots:
- Nicht zertifiziert
- Angebot nur für Frauen:
- Nein
- Kinderbetreuung:
- Nein
- Link zum Angebot:
- Zum Angebot auf der Anbieter-Webseite
- Infoqualität:
- Suchportal Standard Plus
- Zielgruppen:
- Neugewählte Mitglieder von Personalvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, Mitglieder von Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV).
- Fachliche Voraussetzungen:
- keine
- Technische Voraussetzungen:
- Keine besonderen Anforderungen.
- Systematik der Agenturen für Arbeit:
- C 0245-10-10 Personalwesen - allgemein
- C 0250-10 Öffentliche Verwaltung
- C 0250-15-60 Verwaltungsrecht
Inhalte
Dieses Grundlagenseminar zum Personalvertretungsrecht eignet sich insbesondere für neu gewählte Mitglieder von Personalvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen und auch die Jugend- und Auszubildendenvertretungen (JAV). Dabei wird das Personalvertretungsrecht des Landes Brandenburg berücksichtigt.
Seminarinhalte:
-Überblick über die Vertretungsorgane der Beschäftigten nach PersVG Bbg
-Personalvertretung
-Stufenvertretung, Gesamtpersonalrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung
-Besondere Interessenvertretungen
-Klärung wichtiger Begrifflichkeiten
-Zusammenarbeit in der Dienststelle
-Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
-Überblick über die Geschäftsführung des Personalrats
-Überblick über die Felder der Beteiligung des Personalrats
-Personelle Angelegenheiten
-Soziale Angelegenheiten
-Organisatorische Angelegenheiten
-Sonstige innerdienstliche Angelegenheiten
-Information/Unterrichtung
-Mitbestimmung und Mitwirkung
-Durchführung der Beteiligung durch die Dienststelle
-Fristen
-Zustimmungsverweigerung
-Initiativrecht
-Dienstvereinbarungen
-Rechtsweg bei Streitigkeiten: Einigungsstelle und Verwaltungsgericht
Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.
Erstmals erschienen am 01.03.2024, zuletzt aktualisiert am 12.05.2024