Meister für Schutz und Sicherheit (IHK)

Nächster Termin:
24.06.2024 - Mo-Di 8-16 | Mi-Do 8-15 | Fr 8-13
Kurs endet am:
01.11.2024
Gesamtdauer:
640 Stunden in 4 Monaten
Praktikum:
Nein
Unterrichtssprachen:
  • Deutsch
Veranstaltungsart:
  • Aufstiegsfortbildung 
Angebotsform:
  • Präsenzveranstaltung 
Durchführungszeit:
  • Tagesveranstaltung
  • Teilzeitveranstaltung
Teilnehmer min.:
5
Teilnehmer max.:
20
Preis:
5.913,60 € - Förderung möglich.
Abschlussart:
Kammerprüfung 
Abschlussprüfung:
Ja
Abschlussbezeichnung:
Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit (IHK)
Zertifizierungen des Angebots:
  • SGB III-Maßnahmezulassung 
Angebot nur für Frauen:
Nein
Kinderbetreuung:
Nein
Link zum Angebot:
Infoqualität:
Suchportal Standard Plus

Zielgruppen:
Sie interessieren sich für übergeordnete Positionen im mittleren und gehobenen Management mit besonderen Anforderungen und verfügen über einschlägige Kenntnisse, Fertigkeiten und Berufserfahrung in der Sicherheitsbranche.
Fachliche Voraussetzungen:
Für die Teilnahme an den Prüfungen benötigen Sie vor Beginn der Fortbildung: Einen Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung. Dieser ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen (AEVO) und kann während der Fortbildung bei uns erworben werden. Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf, der einem sicherheitsrelevanten Beruf zugeordnet werden kann, oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen sicherheitsrelevanten anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft IHK. Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: Das Ablegen des Prüfungsteils "Grundlegende Qualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und zu den in Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis. Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Meisters/einer Geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit gemäß § 1 Abs. 3 haben. Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Technische Voraussetzungen:
Keine besonderen Anforderungen.
Systematik der Agenturen für Arbeit:
  • D 53193-900 Meister/Meisterin für Schutz und Sicherheit

Inhalte

Die Meisterqualifikation mit gehobenem IHK-Berufsabschluss auf DQR/EQR-Niveau: 6 ist eine förderfähige Weiterbildung, die, modular aufgebaut, sowohl berufs­begleitend als auch in Vollzeit absolviert werden kann.


Mit der erfolgreichen Prüfung zum geprüften Meister / zur geprüften Meisterin für Schutz und Sicherheit erwerben Sie die Befähigung, organisatorische und personelle Aufgaben­stellungen in leitender Funktion in privaten und öffentlichen Unternehmen zu übernehmen.


Sie werden in der Lage sein, fachliche Prozesse eigen­verant­wortlich zu steuern, zu bearbeiten und auszuwerten, sich flexibel auf veränderliche Strukturen der Arbeits­organisation, der Personal­führung und -entwicklung einzustellen und den technisch-organisa­torischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten.


Sind Sie berufstätig, bietet sich eine Durchführung in Teilzeit an, denn hierbei absolvieren Sie die Module entsprechend Ihrer individuellen Möglichkeiten. Der zu absolvierende Zeitrahmen wird dabei nach vorheriger Prüfung Ihrer Voraussetzungen sowie Ihrer zeitlichen Ressourcen festgelegt und kann über 12 bis 24 Monate erfolgen.


Für die AEVO-Ausbildereignungsprüfung gibt es eine gesonderte Ausbildungsabfolge.


Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation

  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Ausbildung zum Ausbilder

Schutz und Sicherheit

  • Bauliche und mechanische Schutz- und Sicherheitseinrichtung
  • Elektronische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen
  • Kommunikations- und Informationstechnik
  • Spezielle Schutz- und Sicherheitseinrichtungen

Organisation

  • Kostenwesen
  • Recht
  • Anwenden von Methoden der Planung und Kommunikation
  • Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz

Führung und Personal

  • Personalführung
  • Personalentwicklung
  • Qualitätsmanagement

Alle Angaben ohne Gewähr. Für die Richtigkeit der Angaben sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich.

Erstmals erschienen am 02.03.2024, zuletzt aktualisiert am 03.05.2024